Was bringen Handyversicherungen?

Handyversicherungen: Konsumenten sollten genau prüfen, ob sie eine brauchen! | Foto: Kurhan: Fotolia

Konsumenten beschweren sich immer wieder über Leistungsablehnungen bei der Handyversicherung - etwa bei Schäden durch Bodenstürze, Eintritt von Feuchtigkeit oder Diebstahl. Die Konsumentenschützer der AK haben nun die Bedingungen von 10 Handyversicherungen analysiert.

„Die Versicherungsbedingungen enthalten eine Vielzahl von Leistungsausschlüssen und Obliegenheiten (Verpflichtungen des Versicherungsnehmers), deren Verletzung ebenfalls zum Verlust der Leistung führen kann“ stellt Dr.Georg Rathwallner fest. Zudem gibt es Selbstbehalte und zum Teil sehr hohe Abschläge bei Totalschäden und Diebstahl. Die Prämien einer Versicherung mit Diebstahlschutz für ein Handy im Wert von 499 Euro lagen beispielsweise zwischen 33 und 131 Euro im Jahr.

10 Anbieter wurden verglichen (das Produkt von Drei wird Mitte Februar erneuert, weshalb das bisher angebotene Produkt im Vergleich nicht aufscheint). Die Produkte sollten - wenn möglich - auch einen Diebstahlschutz enthalten, der allerdings meist extra kostet.
Die Jahresprämien lagen dabei für ein Handy zum Kaufpreis von z.B. 249 Euro zwischen 17 und 83 Euro. Die Absicherung eines Handys im Wert von 699 Euro kostet jährlich zwischen 36 und 131 Euro.
Handyversicherungen werden häufig schon beim Kauf des Handys „mitabgeschlossen“, können aber auch nach dem Kauf noch bis zu einem gewissen Alter das Handys abgeschlossen werden. Das maximale Gerätealter ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich, zum Teil bestehen hier noch weitere Einschränkungen (z.B. Wartefristen bis der Versicherungsschutz eintritt oder Zustandsprüfung des Handys). Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Verträge sind zum Teil monatlich kündbar, zum Teil gibt es aber auch Mindestbindungen von einem, zwei oder drei Jahren. Im Schadensfall endet der Vertrag entweder automatisch oder kann meist von beiden Seiten gekündigt werden.

Versicherungsschutz vor allem gegen Sturz, Bruch und Nässe

Gedeckt sind Schäden durch Bodenstürze, Bruchschäden oder Flüssigkeitsschäden. Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Überspannung sind häufig mitversichert. Bei einigen Produkten sind auch Materialfehler nach Ablauf der Garantie gedeckt. Werden Eigentumsdelikte mitversichert, besteht Schutz bei Diebstahl, Einbruch und Beraubung. Da einige dieser Schäden bereits über die Haushaltsversicherung abgedeckt sind (z.B. Diebstahl, Einbruch, Brand oder Blitzschlag, wenn sich diese Schäden zu Hause ereignen oder auch Raub), besteht der nützliche Versicherungsschutz vor allem in der Deckung bei Bodenstürzen, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden und Diebstahl außerhalb der Wohnung. Leider gibt es gerade hier zahlreiche Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten und Leistungsgrenzen.

Leistungsausschluss: Hier zahlt die Versicherung nicht

Die zumeist sehr umfangreichen und aufgrund der geringen Schriftgröße nur mühsam lesbaren Versicherungsbedingungen enthalten eine Vielzahl unterschiedlichster Leistungsausschlüsse und Obliegenheiten. So wird z.B. bei Diebstahl von manchen Versicherungen gefordert, dass das Handy in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde. Eine Versicherung sieht sogar explizit vor, dass der Versicherungsschutz verloren geht, wenn das Handy auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgestellt oder abgelegt wird. Bei Veranstaltungen, Versammlungen bzw. allen Arten von Menschenansammlungen bestehe schon dann kein Schutz, wenn das Gerät nicht gesichert in Innentaschen von Kleidungsstücken, körpernah bzw. am Körper getragen werde.

Einbruchdiebstahl aus dem Kfz wiederum ist bei manchen Versicherungen nur gedeckt, wenn dieser nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde. Einen Schutz für das Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren des Handys gibt es generell nicht.

Häufig von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind auch Flüssigkeitsschäden durch Witterungseinflüsse.

Den Versicherungsschutz verlieren kann auch, wer das Handy nicht sorgsam verwahrt hat. Dies wird von mancher Versicherung bei einem Sturzschaden bereits dann angenommen, wenn das Handy in der Hemd- oder Hosentasche getragen wird.
Selbstbehalte und Leistungsgrenzen

Hat man die Hürde der Leistungsausschlüsse und Obliegenheiten überwunden, gibt es leider noch Leistungsbegrenzungen. So fällt in vielen Schadensfällen ein Selbstbehalt an, der je nach Handypreis zwischen 20 und 99 Euro beträgt. Hinzu kommt, dass im Falle des Wertersatzes bei Totalschäden oder Diebstahl bei manchen Versicherungen bereits im ersten Jahr Abzüge von bis zu 50% des Kaufpreises erfolgen.

„Bei Leistungsausschlüssen oder Leistungsbegrenzungen, mit denen ein Versicherungsnehmer nicht rechnen muss, werden wir Musterprozesse zur Klärung der Rechtslage anstrengen“ erklärt Dr. Georg Rathwallner.

Den Vergleich finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at

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