Bad Ischler Großvater missbrauchte eigene Enkelin

Schwerer sexueller Missbrauch in zehn Fällen: Über drei Jahre hinweg verging sich der Mann an seiner Enkeltochter. | Foto: panthermedia/ctacik
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BAD ISCHL. "Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen", "sexueller Missbrauch von Unmündigen", "Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses": Die Liste der Straftaten, nach denen ein über 70-jähriger Bad Ischler verurteilt wurde, ist lang. Noch schwerer wiegt, dass das Opfer die eigene Enkeltochter war.

Sie war zum Tatzeitpunkt nur knapp zehn Jahre alt. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann das kleine Mädchen zwischen 2005 bis 2008 zehn Mal schwer sexuell missbraucht. Allerdings blieb der Missbrauch lange unentdeckt. Erst 2015 wurde der Großvater in einem anonymen Schreiben massiv belastet. Nachdem die Staatsanwaltschaft Wels auf Basis dieser anonymen Anzeige Ermittlungen einleitete, legte der Mann ein Geständnis ab.

Urteil: 3,5 Jahre Haft
Im Juli wurde er am Landesgericht Wels zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Bei der Strafbemessung verwies das Landesgericht Wels auf eine Reihe von Milderungsgründen: So etwa das abgelegte Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Täters und die Schadenswiedergutmachung. Deswegen greife eine "außerordentliche Strafmilderung", entschieden die Richter. "Glück" für den Täter: Denn der Strafrahmen für "schweren sexuellen Missbrauch" beträgt normalerweise zwischen fünf und 15 Jahre Haft. Nicht zufrieden mit dem Urteil war hingegen die Staatsanwaltschaft Wels. Sie legte Berufung ein. Der Grund: die geringe Haftstrafe. Am 30. November kam es nun zur Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Linz. Der dortige Richtersenat entschied: Es bleibt bei einer Strafe von 3,5 Jahren Haft. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Täter: "Ein Riesenblödsinn"
"Es war ein Riesenblödsinn, was ich gemacht habe und es tut mir leid", verteidigt sich der Angeklagte. Außerdem sei der Kontakt zu seinem zweiten Sohn abgebrochen und er dürfe seine Enkel nicht mehr sehen. Und auch sein Leben in Bad Ischl sei, seit der Fall in der Region bekannt wurde, schwer beeinträchtigt, klagt der verurteilte Sextäter.

Laut Anwalt Peter Heigenhauser, der den Täter vor Gericht vertrat, hat der Großvater bereits mehrere Geldbeträge an seine Enkelin bezahlt und Therapiekosten übernommen. Heigenhauser stehe zudem, als Vermittler seines Mandanten, in Kontakt mit der jungen Frau. "Es gibt die Vereinbarung, wenn immer sie etwas braucht, bin ich als Kontaktperson da", so der Anwalt bei der Berufungsverhandlung.

Gegenüber der BezirksRundschau wollte der Täter nach dem Urteilsspruch keine weitere Stellungnahme abgeben.

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