Bundespräsidentenwahl 2016: "Den Ausweis nicht vergessen!"
OÖ-Landeswahlbehörde ruft Wähler dazu auf, bei der Abstimmung im Wahllokal einen amtlich-gültigen Ausweis – Pass oder Führerschein – dabeizuhaben.
OÖ. "Eines ist bei Bundespräsidentenstichwahl am 4. Dezember ganz wichtig: Zur Abstimmung im Wahllokal müssen alle Wähler einen Lichtbildausweis mitnehmen", sagt der oberösterreichische Landeswahlleiter Josef Gruber. Als amtlicher Lichtbildausweis gilt in Österreich ein Führerschein, ein Personalausweis oder ein Pass.
Sollte jemand bei der Stimmabgabe keinen gültigen Ausweis dabei haben, muss vor Ort die Wahlkommission zusammentreten und entscheiden, ob der- oder diejenige trotzdem wählen darf. "Das würde einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand verursachen und die Stimmabgabe für alle anderen Wähler in dem betroffenen Wahllokal stark verzögern", sagt Gruber. Nachsatz: "Deshalb unsere Bitte an alle Wähler: Nehmen Sie einen Ausweis zur Stimmabgabe mit".
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