"Totalverbot von Glyphosat ist der falsche Weg"
Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) im Interview über Naturparks im Innviertel, Glyphosat und Bienenschutz.
Wo wird die Landesregierung im Bereich Natur- und Umweltschutz in dieser Legislaturperiode Schwerpunkte setzen?
Ein zentrales Anliegen ist die Erhaltung der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Seitens meiner Abteilung Naturschutz wurde hierfür die zweite Auflage der oö. Artenschutzstrategie für den Zeitraum 2016 bis 2021 erarbeitet, die in den nächsten Jahren vorrangig durch Vertragsnaturschutz umgesetzt werden soll. Weiters werden wir entsprechend dem Arbeitsübereinkommen in den kommenden ein bis zwei Jahren naturschutzfachlich bedeutende Flächen, die im Besitz des Landes Oberösterreich sind, unter Schutz stellen oder für diese geeignete Nutzungsvereinbarungen eingehen.
Die Umsetzung des kohärenten Schutzgebietsnetzwerkes NATURA 2000 gemäß der EU-Naturschutzrichtlinien wird für uns sicher die ressourcenintensivste Aufgabe in dieser Legislaturperiode – und sicher darüber hinaus – sein.
Bereits verordnete nationale Schutzgebiete werden sukzessive einem Qualitätsmanagement unterzogen, damit auch zukünftig der Schutz von dort vorkommenden Arten und Lebensraumtypen gewährleistet werden kann.
Im Regierungsprogramm ist eine Ausweitung von Naturparks vorgesehen – vor allem im Innviertel. Inwieweit sind die Planungen in diesem Bereich schon?
Im Arbeitsübereinkommen wurde festgehalten, dass über eine Ausweitung der Naturparks, vor allem im Bereich Innviertel, ein Konzept erstellt wird, bei dem die Sinnhaftigkeit weiterer Naturparks geprüft werden soll. Von diesen Ergebnissen werden weiterführende Schritte abhängen. Auf Grund der derzeitigen dringlichen Umsetzung von NATURA 2000 wird erst in den nächsten Jahren eine diesbezügliche Prüfung stattfinden können.
Wie stehen Sie persönlich zum Thema Glyphosat? Übersteigt der Nutzen für die Landwirtschaft die Risiken?
Die Pläne eines Totalverbots von Glyphosaten in Österreich sind für uns der falsche Weg. Für uns stellt sich die Frage, wie Glyphosat eingesetzt und angewendet wird. Bei Privatanwendern, denen die fachliche Qualifikation fehlt, ist ein Verbot dieses Mittels in Erwägung zu ziehen. Im Bereich der landwirtschaftlichen Anwendung jedoch sprechen wir uns gegen ein Totalverbot aus. Diese Anwendung wird bei uns seit mehr als 30 Jahren durchgeführt. Bisher konnte jedoch im Bereich Grundwasser keine Nachweis von gesundheitsschädigen Substanzen nachgewiesen werden.
Im Vorjahr war ja das Thema Bienensterben groß in den Medien. Gibt es da von Seiten des Landes Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken?
Wenn es um Naturschutzzuständigkeiten geht, müssen wir zwischen Zuchtbienen und Wildbienen unterscheiden. In unsere Kompetenz fallen grundsätzlich nur die Wildbienen und dies aus artenschutzrechtlichen Aspekten.
Wildbienen profitieren durch großflächigen Lebensraumschutz, wie etwa die Erhaltung blütenreicher Wiesen und bestimmter Strukturen (Totholz, Trockenstandorte). Wir fördern bei unserem Nisthilfeprogramm auch sogenannte Insektenhotels, die Wildbienen Brutlebensräume bieten. Entsprechend der Artenschutzstrategie 2016 bis 2021 ist beabsichtigt, einen Expertenworkshop durchzuführen, um daraus weitere Schritte zum Schutz besonders gefährdeter Wildbienenarten festzulegen.
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