Sechs Fragen und Antworten rund ums Kastrieren von Katzen

Neu im Tierschutzgesetz: Ab 1. April 2016 müssen auch Katzen in "bäuerlicher Haltung" kastriert werden. | Foto: pixabay/rihaij – CC0
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  • Neu im Tierschutzgesetz: Ab 1. April 2016 müssen auch Katzen in "bäuerlicher Haltung" kastriert werden.
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1. Mussten Bauern ihre Katzen bisher nicht kastrieren?

Mit der Änderung im Tierschutzgesetz hat das Gesundheitsministerium ein Missverständnis geklärt: Bauern mussten schon bisher ihre freilaufenden Katzen kastrieren. Lediglich Tiere in "bäuerlicher Haltung" waren von der Kastrationspflicht ausgenommen.

"Unter ,bäuerliche Haltung' fielen Katzen, die im Umfeld des Hofes lebten, aber nicht im Besitz des Bauern waren", erklärt Tierärztin Gabriele Damoser vom Gesundheitsministerium den Begriff, der seit 1. April 2016 nicht mehr im Tierschutzgesetz vorkommt. Dann sind nur mehr Zuchtkatzen und Wohnungskatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen.

2. Warum gibt es diese Änderung im Tierschutzgesetz?

Bekommen unkastrierte Katzen am Bauernhof zu viele Junge, siedeln einige von ihnen ab und leben als Streuner weiter. Der Grund dafür: Katzen haben ein ausgeprägtes Revierverhalten. "Streunerkatzen finden zu wenig Futter, haben häufig Parasiten und sind oft krank", sagt Doris Hofner-Foltin vom Tierparadies Schabenreith, wo Streuner aufgegriffen und wieder aufgepäppelt werden.

Landen verwilderte Katzen im Tierheim, können sie wegen ihrer Scheuheit nur schwierig vermittelt werden. "Allein im Wiener Tierschutzverein beherbergen wir derzeit rund 100 verwilderte Hauskatzen", sagt Pressesprecher Oliver Bayer.

3. Wie viele Streunerkatzen gibt es in Österreich?

Österreichweit gibt es dazu keine Zahlen. In Wien soll es laut der Tierschutzorganisation Vier Pfoten rund 3.000 streunende Katzen geben. Das ist allerdings nur eine Schätzung.

4. Wer kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes?

Die Amtstierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden kontrollieren die Haltung von Katzen. Bei unkastrierten freilaufenden Katzen wird der Katzenhalter dazu aufgefordert, diese zu kastrieren. Tut er das nicht, droht laut Tierschutzgesetz § 38 (3) eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.750 Euro. Im Wiederholungsfall kann die Strafe sogar bis zu 7.500 Euro hoch sein.

Katze
Foto: pixabay/surprise – CC0

5. Was, wenn eine freilaufende Katze niemandem gehört?

Dann ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde am Zug: Die Katze muss eingefangen und kastriert werden. Tierschutzorganisationen wie die Pfotenhilfe haben hier auch schon geholfen: Im vergangenen Jahr hat die Pfotenhilfe rund 400 Streunerkatzen in Oberösterreich und Salzburg kastriert.

Für David Süß von der Jungbauernschaft klärt die Gesetzesnovelle nicht, wer als Katzenhalter zu bezeichnen ist: "Im Zweifelsfall entscheidet der Amtstierarzt, ob die Katze einem Bauern zuzuordnen ist." Der Begriff "bäuerliche Haltung" sei am Papier zwar gestrichen, die Streunerproblematik in der Praxis damit aber nicht gelöst.

6. Wie viel kostet die Kastration einer Katze?

"Die Kastration einer Katze kostet zwischen 100 und 120 Euro, die eines Katers zwischen 60 und 80 Euro", sagt Andreas Jerzö, Präsident der Landesstelle Oberösterreich der Tierärztekammer. Der Preis hänge von Tierarzt und Gebiet ab. "Auch das Gewicht der Katze spielt eine Rolle, weil der Tierarzt danach die Menge des Narkosemittels berechnet", sat Maria Feldgrill von der Tierombudsstelle Wien.

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* Bauernhofkatzen auch kastrieren
* Kontakte der Tierombudsleute in den Bundesländern
* Website des Wiener Tierschutzvereins
* Berichte vom Tierparadies Schabenreith auf meinbezirk.at
* Website der Jungbauern
* Salzburger FPÖ-Vizeobmann will statt Katzen lieber Vergewaltiger kastrieren
* Zwettl: Maulkorb, Leinenpflicht und Co.

Neu im Tierschutzgesetz: Ab 1. April 2016 müssen auch Katzen in "bäuerlicher Haltung" kastriert werden. | Foto: pixabay/rihaij – CC0
Zwei Mal pro Jahr können Katzen Junge bekommen. | Foto: pixabay/surprise – CC0

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