Änderungen für Führerschein-Neulinge & Mopedausbildung,

Ab März 2017 Änderungen bei der Mopedausbildung. | Foto: ÖAMTC
  • Ab März 2017 Änderungen bei der Mopedausbildung.
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Ö. Ab dem 1. Juli 2017 dauert die Probezeit für jeden Fahranfänger künftig drei Jahre ab Erteilung der Lenkerberechtigung. Das gilt nun auch für L17-Fahranfänger. Die Probezeit verlängert sich nun auch um ein Jahr, wenn ein Lenker wegen der Benützung eines Mobiltelefons beanstandet wird. Zudem wird kostenpflichtig nachgeschult, informiert der ÖAMTC.

Ab 1. März 2017 darf die Mopedausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden, nicht mehr wie bislang sechs Monate. Den Schein gibt’s nicht vor dem 15. Geburtstag.

2017: Sachbezug bei Dienstwagen
Mit 1. Jänner 2017 beträgt der CO2-Grenzwert für neu angeschaffte Dienstwagen, die privat genutzt werden, 127 g/km. Bis zu dieser Grenze sind monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 720 Euro) als Sachbezug anzusehen. Wird der Grenzwert überschritten, sind monatlich zwei Prozent als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen.

Ankaufprämien für private E-Fahrzeuge
Ab 1. März 2017 gibt es österreichweit Prämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen. Die Anschaffung eines E-Autos oder eines Pkw mit Brennstoffzelle wird mit 4.000 Euro pro Fahrzeug gefördert. Für Plug-in-Hybride gibt es 1.500 Euro. Voraussetzungen laut ÖAMTC sind dafür die hundertprozentige Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, ein Brutto-Listenpreis bis zu maximal 50.000 Euro und mindestens 40 Kilometer vollelektrische Reichweite. Plug-in-Hybride und Range-Extender mit Dieselantrieb sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Ankauf von Elektro-Zweirädern wird mit 375 Euro pro einspurigem Fahrzeug gefördert. Auch hier ist die ausschließliche Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern Voraussetzung. Detaillierte Infos stehen dann unter www.umweltfoerderung.at für Interessierte bereit.

Neuer Testzyklus für Kfz-Typisierungen
Ab 1. September 2017 muss die Typisierung von neuen Pkw nach dem neuen Testzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) erfolgen. Demnach wird der Spritverbrauch nach einem neuen realitätsnäheren Verfahren gemessen. Die Besteuerung soll weiter auf Werten des bisherigen Normverbrauchszyklus NEFZ aufbauen.

Spritpreiserhöung weiterhin nur einmal täglich
Die beiden Spritpreisverordnungen werden bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Damit sind Preiserhöhungen bei den Kraftstoffen an Tankstellen nur einmal täglich, um 12 Uhr, erlaubt. Preissenkungen sind zu jeder Zeit möglich. Die Tankstellenbetreiber müssen ihre Preise weiterhin dem offiziellen Spritpreisrechner www.spritpreisrechner.at melden.

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