Bundespräsidentenwahl 2016: So wählen Sie gültig

Das Kuvert mit der abgegebenen Stimme darf künftig nur mehr der Wahlleiter in die Urne einwerfen. | Foto: Neumayer
  • Das Kuvert mit der abgegebenen Stimme darf künftig nur mehr der Wahlleiter in die Urne einwerfen.
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ÖSTERREICH. Für die Wähler ändert sich bei der Wiederholung der Stichwahl am 2. Oktober so manches: Sie dürfen zum Beispiel das Kuvert nicht mehr selbst in die Urne einwerfen. Das Kuvert muss dem Wahlleiter übergeben werden, der dies erledigt.

Damit soll verhindert werden, dass ein Wahlberechtigter möglicherweise mehrere Kuverts einwirft. Um die Wähler an diese Maßnahme zu erinnern, hat die Bundeswahlbehörde für alle Wahlurnen Sticker mit der Aufschrift "Wahlkuvert durch Wahlleiter/in einzuwerfen!" angefertigt.

Hochrechnung später als 17 Uhr

Etwas mehr Geduld ist ab dem 2. Oktober gefragt: Die ersten Hochrechnungen werden nicht wie gewohnt um 17 Uhr veröffentlicht werden, sondern zumindest ein paar Minuten später. Die amtliche Bekanntgabe von Ergebnissen vor dem österreichweiten Wahlschluss um 17 Uhr ist verboten. Das heißt, auch Medienvertreter sind vorab nicht informiert.

Keine Fotos an der Urne

Der 2. Oktober ist auch das Ende der früher an Wahltagen allgegenwärtigen Fotos von Politikern an den Wahlurnen. Reporter und Fotografen dürfen bei der Stimmabgabe von Politikern nicht mehr dabei sein. Der Grund: Schon die Anwesenheit von Personen in einem Wahllokal könnte die Wahlentscheidung und somit das Ergebnis der Wahl beeinflussen.

Service-Hotline für Fragen

Neben dem 49-seitigen Leitfaden, der auf der Seite des BMI zum <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/bpw_2016/start.aspx">Download</a> bereit steht, hat das Innenministerium auch eine Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 0800-202220 werden bis zum Freitag vor der Wahl wochentags von 7.30 bis 17 Uhr alle Fragen zum Wahlrecht beantwortet.

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* Weitere Berichte zur Bundespräsidentenwahl 2016 finden Sie hier!

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