Hypo-U-Ausschuss: So funktioniert die Bankenaufsicht in Österreich
Am dritten und vierten Tag im Untersuchungsausschuss zu den Ereignissen rund um die Hypo Alpe Adria standen Bankenprüfer der Finanzenmarktaufsicht (FMA) und der Österreichischen Nationalbank (OeNB) auf der Ladungsliste.
Der Abschlussbericht der Griss-Kommission wirft der Bankenaufsicht vor, die Probleme der Hypo Alpe Adria in der Zeit vor der Notverstaatlichung im Jahr 2009 erkannt zu haben ohne darauf zu reagieren. "Die Bankenaufsicht unterließ es, ausreichend Druck auf das Management der HBInt (Hypo Alpe Adria Bank International AG; Anm. d. Red) auszuüben, damit dieses entweder für eine wirksame Verbesserung der Kontrollsysteme sorgte oder das Wachstum einschränkte", heißt es in der Kurzfassung des Abschlussberichts.
In Österreich beaufsichtigen die Österreichischen Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsichtbehörde (FMA) die Banken. Stellt die OeNB bei einer Prüfung fest, dass sich eine Bank nicht an die Regeln des Bankwesengesetzes hält, informiert sie die FMA. Die Finanzmarkaufsichtbehörde kann dann einen Strafbescheid mit einer Geldstrafe verhängen oder die unzulässigen Geschäfte verbieten.
Von der OeNB waren am dritten und vierten Tag Bankenprüfer Martin Schütz und der ehemalige Leiter der Abteilung für Bankenrevision Ronald Laszlo als Auskunftspersonen geladen; von der Finanzmarktaufsichtsbehörde Prüfer Johann Schantl und Wolfgang Geyer. Die Befragungen ergaben, dass die Bankenaufsicht bereits 2006 Kritik an der Hypo Alpe Adria übte und über die risikoreichen Geschäfte Bescheid wusste. Johann Schantl, so sagte er aus, sei bei der Kredit- und Projektvergabe der Hypo Alpe Adria "schlecht geworden".
Befragungsprotokolle zum Nachlesen
Die Aussagen der Auskunftspersonen im Hypo-U-Ausschuss können Interessierte nun nachlesen. Auf der Website des Parlaments sind die ersten Befragungsprotokolle zur Verfügung gestellt.
=> zu den Befragungsprotokollen
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