Freiheitliche Arbeitnehmer fordern: weg mit der Konkurrenzklausel!
Harald Korschelt: "Mobilität muss am Arbeitsmarkt Vorrang haben."
Sie ist ein heikler Punkt in nahezu allen Dienstverträgen: die Konkurrenzklausel. Kurz und knapp besagt sie, dass man nach Beendigung eines Dienstverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum nicht bei einem Mitbewerb des vorigen Dienstgebers arbeiten darf.
Aus Sicht der freiheitlichen Arbeitnehmervertreter (FA) ist dies aber längst nicht mehr zeitgemäß: "Am Arbeitsplatz ist Mobilität das Gebot der Stunde, solche Klauseln schränken die Möglichkeiten der Arbeitnehmer nachhaltig ein." Bis zu einem Jahr können solche "Arbeitsverbote" dauern. "Auf den Punkt gebracht: Das sind Knebelverträge", sagt Korschelt. Eine leichte Verbesserung hat es zwar gegeben, Gültigkeit hat die Klausel erst ab einem Brutto-Monatsgehalt von 3.240 Euro. Nicht genug für die Freiheitlichen: "Wir forden den zuständigen Minister Alois Stöger auf, mit einer Gesetzesänderung diese Klausel in allen bestehenden und zukünftigen Dienstverträgen für nichtig zu erklären."
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