Wussten Sie, dass man für Online-Fernsehen keine Rundfunkgebühren zahlen muss?

Keine Gebühren für Internet-Streaming: Harald Korschelt will Steirer informieren. | Foto: FA
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  • hochgeladen von Roland Reischl

Wer ORF schaut – egal, über welches Medium– muss Rundfunkgebühren zahlen. So lautet die Argumentation der Gebührenstelle "GIS". Allerdings: Das stimmt so nicht, wie Harald Korschelt, freiheitlicher Vertreter in der Arbeiterkammer, festhält: "Wer mit einem Computer via Internet fernsieht, muss keine Gebühren zahlen!" Korschelt beruft sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. In diesem Urteil steht nämlich, dass "ein Computer mit Internetanschluss mangels installierter Rundfunksempfamgsmodule nicht als Rundfunkempfangseinrichtung zu bewerten ist". Dasselbe gilt nach aktueller Rechtslage für das Streaming über Tablet und Smartphone. "Wer den ORF ausschließlich so nutzt, kann sich mit sofortiger Wirkung von den Rundfunkgebühren abmelden", so Korschelt weiters. Fordert die GIS dennoch weiterhin Gebühren, sollte man einen Feststellungsbescheid beantragen, der dann vor Gericht gekippt werden kann. Auch Rückforderungen seien, so Korschelt, möglich, weil hier keine Verjährungsfristen gelten. Korschelt fordert daher: "Wir sollten über die Arbeiterkammer eine breite Informationskampagne starten, vielen Menschen ist es nicht bewusst, dass sie keine Gebühren zahlen müssen, wenn sie den ORF nur online konsumieren."

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