Gratis Tanzen erlaubt: Wien schafft Vergnügungssteuer ab
Jetzt ist es fix: In Wien darf künftig getanzt werden, ohne dafür zahlen zu müssen. Dies teilte Finanzstadträtin Renate Brauner heute bei einer Pressekonferenz mit.
WIEN. Eine Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen wurde in der Vergangenheit von der Wirtschaftskammer immer wieder gefordert. Die ÖVP machte Ernst und stellte einen entsprechenden Antrag, der im Juni einstimmig in den Finanzausschuss verwiesen wurde. Nun wurde das Ergebnis der Verhandlungen präsentiert: Wien ist das erste Bundesland, das die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen abschafft. Fixiert wird die Gesetzesnovellierung In der nächsten Sitzung des Wiener Landtags am 30. September.
"Die Finanzstadträtin Brauner hat uns mit dieser absurden Vergnügungssteuer lange genug im wahrsten Sinne des Wortes auf der Nase herumgetanzt. Die Abschaffung der Besteuerung des sogennanten ´Publikumstanz` war längst überfällig", freut sich Nico Marchetti von der Jungen ÖVP über das Ergebnis. Marchetti unterstützte die Kampagne "Spaßbefreit - Keine Steuer auf Vergnügen", mit der die Junge ÖVP und der Wirtschaftsbund den Sommer über gegen die Besteuerung eines Tanzvergnügens gekämpft hat.
Parov Stelar und die Rolling Stones
Ins Fadenkreuz der Kritik geriet die Vergnügungssteuer zuletzt in Zusammenhang mit einer Steuernachzahlung des Musikers Parov Stelar: Der Österreicher musste 10.000 Euro nachzahlen, da ein Magistratsbeamter sein Konzert nicht als Konzert, sondern als "Publikumstanz" einstufte. Für Konzerte kippte der damalige Bürgermeister Helmut Zilk die Vergnügungssteuer bereits 1990 im Zusammenhang mit einem Konzert der Rolling Stones. "Der Veranstalter des Konzertes, Jeff Maxian, hat Zilk damals überzeugt, dass die Rolling Stones nur dann im Wiener Stadion spielen, wenn keine Vergnügungssteuer anfiele", so Musik-Manager und Planet-Music-Geschäftsführer Josef "Muff" Soppor zur bz. "Zilk ließ daraufhin das Gesetz abändern und die Vergnügungssteuer für Konzerte fiel. Nicht aber für Tanzveranstaltungen."
Da mit der Abschaffung des kleinen Glücksspiels die Vergnügungssteuer zuletzt keine hohen Beträge mehr in die Staatskasse spülte - konnten 2014 noch 52 Millionen Euro eingenommen werden, waren es 2015 nur mehr 7,9 Millionen Euro - ging die Stadt auf die Forderungen der Gewerbetreibenden ein: Ab 2017 darf in Wien getanzt werden, ohne dafür Steuern zu bezahlen.
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