Wählen leicht gemacht: Die wichtigsten Fragen zur Wien-Wahl

WIEN. Rund 1,3 Millionen Bürger – davon mehr als 700.000 Frauen – sind berechtigt, am 11. Oktober in Wien zu wählen. Die bz beantwortet die entscheidenden Fragen rund um den politisch wichtigen Tag.

• Was wird am 11. Oktober eigentlich gewählt?

Es finden gleich zwei Wahlen statt. Die Wahl zum Landtag (der in Wien zugleich der Gemeinderat ist) sowie die Wahl der jeweiligen Bezirksvertretung. Für die Landtagswahl werden übrigens weiße Stimmzettel zur Verfügung gestellt. Die Bezirksvertretung wird auf gelben Zetteln gewählt.

• Welche Kandidaten kann ich da wählen? Und wie?

Stadtweit kandidieren bei der Gemeinderatswahl SPÖ, FPÖ, ÖVP, die Grünen sowie NEOS, Wien Anders, WWW (Wir wollen Wahlfreiheit) und GFW (Gemeinsam für Wien). In einzelnen Bezirken stehen weitere Listen auf dem Wahlzettel. Der Wähler kann bei der Gemeinderatswahl (also auf dem weißen Zettel) eine andere Partei wählen als bei der Bezirksvertretungswahl (gelber Zettel). Auch sogenannte Vorzugsstimmen für einzelne Kandidaten können jeweils vergeben werden. Aber Achtung: Der Kandidat muss zur gewählten Partei passen.

• Wo kann ich wählen?

Insgesamt gibt es in Wien 1.499 Wahllokale. Zusätzlich ist es in 30 Krankenhäusern und Geria­triezentren möglich, seine Stimme abzugeben. Wählen darf man nur in einem – also „seinem“ – Wahllokal. Welches das ist? Online auf wahlen.wien.gv.at finden sich alle Informationen – inklusive der Öffnungszeiten der jeweiligen Lokale. Eine weitere Möglichkeit zu wählen: mittels Wahlkarte.

• Wie wähle ich mit einer Wahlkarte?

Die Wahlkarte ist vorab zu beantragen. Das war bis Mitte dieser Woche schriftlich möglich. Nun geht das nur noch (bis 9. Oktober, 12 Uhr) persönlich im Wahlreferat des Bezirks. Die Wahlkarte kann nun zur Briefwahl verwendet werden. Aber Vorsicht bei der Zustellfrist: Der Brief muss spätestens am Freitag, 9. Oktober, bei der Wahlbehörde ankommen. Zudem ist es mit der Wahlkarte erlaubt, in jedem Wiener Wahllokal zu wählen, also nicht nur im „eigenen“. Überdies kann man einen Boten schicken, der die Wahlkarte abgibt. Wer gehunfähig ist, kann aber auch den Besuch einer „fliegenden Wahlkommission“ bei sich zu Hause beantragen.

• Was genau passiert dann im Wahllokal?

Die sogenannte Wahlkommission stellt zuerst die Identität des Wählers fest. Dann geht es in die Wahlkabine. Dort finden sich auf Aushängen nochmals Informationen zu allen wählbaren Kandidaten. Auf dem Wahlzettel ist klar erkennbar anzukreuzen, welche Partei man wählt. Übrigens: Sonstige Zeichnungen auf dem Wahlzettel zu machen, ist zwar erlaubt, kann jedoch dazu führen, dass der Wählerwille beim Auszählen nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Dann ist der Stimmzettel ungültig. Das Kuvert, in das der Zettel gesteckt wird, zu bemalen, ist hingegen verboten. Strafe: 210 Euro.

• Was muss ich machen, wenn ich mich „verwählt“ habe?

Sie können sich sofort einen neuen Stimmzettel holen. Den alten Zettel müssen Sie gleich im Wahllokal (für alle sichtbar) zerreißen und mit nach Hause nehmen. Nur so bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.

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