2. Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am Sonntag, 22. Mai 2016
Beim zweiten Wahlgang für die Bundespräsidentenwahl am Sonntag, den 22. Mai, sind alle Personen wahlberechtigt, die am Stichtag 23.2.2016 die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen waren und am Wahltag (erster Wahlgang: 24. April 2016) das 16. Lebensjahr vollendet hatten. Landeswahlleiter-Stellvertreter Manfred Kindermann präzisiert: „Das ergibt für die Steiermark 969.487 Wahlberechtigte zum zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl 2016, davon sind 498.304 Frauen und 471.183 Männer."
Kindermann: „Dank Wahlkarten können Wahlberechtigte sowohl im Inland als auch im Ausland ohne Beisein einer Wahlbehörde wählen. Sie können sofort nach deren Erhalt wählen und müssen damit nicht bis zum Wahltag warten. Der Wahlberechtigte bestätigt mit seiner eidesstattlichen Erklärung, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (22. Mai 2016) bis 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die Wahlkarte kann in einen Postbriefkasten geworfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgegeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde, die die Wahlkarte auch am Wahltag entgegennimmt, abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal abzugeben."
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