Handwerkerdörfl in Weinburg vor dem Aus

Das idyllische Handwerkerdörfl in Pichla bei Weinburg (Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark)  könnte leider bald der Vergangenheit angehören. | Foto: K.K.
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  • Das idyllische Handwerkerdörfl in Pichla bei Weinburg (Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark) könnte leider bald der Vergangenheit angehören.
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Das romantische Freilichtmuseum zeigt auf knapp einem Hektar Fläche anhand einer Reihe liebevoll wieder aufgebauter historischer Objekte das bäuerliche und handwerkliche Leben vergangener Zeiten. Jetzt stellt sich jedoch die Frage, wie lange das Museum noch nach telefonischer Voranmeldung ganzjährig besucht werden kann, den ein Teil des Museums ist akut vom Abriss bedroht.

Trügerische Idylle

Bei dem herausragenden kulturellen Projekt von enormer Bedeutung für die gesamte Region, das sich bei Besuchern großer Beliebtheit erfreut, handelt es sich aber auch um das Lebenswerk von Gerhard Seher. Nun setzten sich immer mehr Menschen dafür ein, dass das Handwerkerdörfl in Pichla bei Mureck 71 doch bestehen bleiben kann.

Wertvolle Aufbauarbeit

In dem „Dorf an der Grenze“, wie man das Freilichtmuseum mittlerweile auch bezeichnet, hat Gerhard Seher Haus für Haus aus abgetragenen und hier in Pichla wieder aufgebauten historischen Gebäuden entstehen lassen. Herzstücke des Freilichtmuseums sind eine Greißlerei, eine Schmiede, eine Wagnerei, eine Schuster- Werkstatt, ein Tennenstadl mit vielen alten bäuerlichen Geräten, eine Baumpresse, ein Bienenhaus, ein Bauernhaus samt typischer Rauchküche, ein Keuschlerhaus, eine Weberei, eine Kapelle oder ein historisches Klassenzimmer.
Das außergewöhnliche Handwerkerdörfl ist Mitglied der Museen und Sammlungen im Vulkanland und Gerhard Seher erhielt auch den Innovationspreis des Steirischen Vulkanlandes 2006 in der Kategorie Lebenskraft als Auszeichnung dafür.

Fehlende Baubewilligungen

Nun besteht ein rechtskräftiger Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, in dem die Bezirksverwaltungsbehörde im Auftrag der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark Gerhard Seher auffordert, bis zum 22. Mai 2016 Gebäude, die nicht baurechtlich kommissioniert sind, wieder zu entfernen. Andernfalls werde die Behörde eine Baufirma auf Kosten von Gerhard Seher mit dem Abriss nicht kommissionierter Gebäude beauftragen.

Antrag auf Baubewilligung

"Es wäre wirklich ewig schade darum", meint zwar auch Bgm. Manfred Tatzl, aber nun sei eben Gerhard Seher am Zug: "Mir sind aus rechtlichen Gründen die Hände gebunden. Herr Seher muss jetzt im anhängigen Verfahren und gegen den Beseitigungsauftrag der BH Leibnitz nur einmal einen Antrag auf Baubewilligung für jene Häuser stellen, die nicht kommissioniert sind. Dann kommt es zu einer Fristverlängerung und dann wird man schon weiter sehen!", hofft Bgm. Tatzl auf die Vernunft Sehers.

Rechtslage aus Behördensicht

Die Rechtslage sieht auch Bezirkshauptmann Manfred Walch ebenso wie Bgm. Manfred Tatzl. "Zunächst muss ich betonen, dass die BH Leibnitz ist in diesem Fall lediglich Vollstreckungsbehörde für die Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark ist. Wir haben auch nicht mehr zu prüfen, ob die Bauten dem Gesetz entsprechen", bemerkt BH Walch. Durch die Abweisung der Rechtsmittel durch den steirischen Verwaltungsgerichtshof sei der Beseitigungsbescheid, so der Bezirkshauptmann, rechtskräftig geworden und dem Beseitigungsauftrag nachzukommen. "Wir haben Herrn Seher eine angemessene Frist zur Beseitigung der nicht kommissionierten Bauwerke eingeräumt. Lässt er diese ungenutzt verstreichen, sind wir aus gesetzlichen Gründen zur Ersatzvornahme verpflichtet. Das bedeutet wir müssen als Behörde eine Ausschreibung durchführen und ein Bauunternehmen suchen, dass den Abriss auf Kosten des Grundstückeigentümers vornimmt", erläutert Manfred Walch

Sanierungsfähiger Mangel

Gleichzeitig appelliert Bezirkshauptmann Walch jedoch ebenfalls an Gerhard Seher, aktiv zu werden. "Es handelt sich um einen sanierungsfähigen Mangel bei Gebäuden ohne Kommissionierung. Wenn Herr Seher Ansuchen auf Kommissionierung bei der Gemeinde stellt, dann kommt es zum Aussetzen des Vollstreckungsbescheides", betont BH Walch weiter. Da es sich, so BH Walch, meist um nicht bewohnte Anschauungsobjekte handle und die Gebäude nicht in der Art ihrer Errichtung genützt würden, könne mit üblichen Sachverständigen ohne zahlreiche Gutachten das Auslangen gefunden werden. Auch die Raumordnung lasse solche Museumsbauten zu.

Seher versteht die Welt nicht mehr

"Wenn ich bis Ende Mai die Gebäude nicht selbst abreiße, wird das Handerwkerdörfl durch die Behörde beseitigt", meint ein verzweifelter Gerhard Seher gegenüber der WOCHE Leibnitz. "Wenn ich jedoch um Kommissionierung der Gebäude ansuche, fürchte ich, dass im Bauverfahren die historischen Gebäude mit allen Auflagen wie Wohnhäuser behandelt werden. Nach dem geltenden steirischen Baugesetz stimmen ja bei den Häusern weder die Raumhöhen noch die Fenster. Dabei handelt es sich ja um keine Neubauten, sondern lediglich um bestehende Gebäude, die früher nur woanders schon gestanden haben und abgebaut und hier in Pichla auf meinem Grund von mir wieder aufgebaut wurden", entgegnet Seher und versteht die Welt nicht mehr, dass er seine Häuser wieder abreißen soll.

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