Leserbrief zur Bundespräsidentenwahl
Wenn der zweite Wahlgang der Bundespräsidentenwahl, die Stichwahl, rechtswidrig durchgeführt worden ist, dann besteht der begründete Verdacht, dass auch der erste Wahlgang nicht rechtskonform abgelaufen ist. Nur das Ergebnis des zweiten Wahlganges aufzuheben mag zwar legal sein, eine neuerliche Stichwahl basiert auf einem zweifelhaften ersten Urnengang. Ich halte diese halbe Wahlaufhebung für nicht legitim und werde mich an der zweiten Stichwahl nicht mehr beteiligen. Mein Apell: saniert die Wahlvorschriften und führt erst dann die Bundespräsidentenwahl durch, wenn einwandfreie Rechtsgrundlagen geschaffen sind, sonst findet diese Farce kein Ende.
Friedrich Klementschitz, Leibnitz
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