PVA erklärt das Pensionskonto
Repräsentanten der PVA informierten in Leoben über das neue Pensionskonto.
LEOBEN. Die Pensionsversicherungsanstalt lud vergangene Woche in das Kommunikationszentrum "CCD" der voestalpine in Donawitz zu einer Informationsveranstaltung über das neue Pensionskonto. Beleuchtet wurden auch Neuerungen im Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012.
PVA-Generaldirektor Winfried Pinggera, seine Stellvertreter-in Gabriele Eichhorn, PVA-Obmann Manfred Felix und der steirische PVA-Landesstellendirektor Josef Radl sowie der Vorsitzende des Landesstellenausschusses Christian Supper sorgten bei den Gästen für Klarheit über die Thematik.
Das neue Pensionskonto stellt keine Pensionsreform dar, es ist lediglich eine Umstellung der Pensionsberechnung. Da im Moment die Pensionshöhe mit drei verschiedenen Berechnungen ermittelt wird ist es für die Versicherten schwer, den Überblick zu behalten. Deshalb wird ab dem 1. Jänner 2014 das neue Pensionskonto eingeführt, um die Vorausberechnung der Pensionshöhe effektiver zu ermöglichen. Das neue Pensionskonto wird dadurch verständlicher, transparenter und nachvollziehbarer.
Wer ist davon betroffen?
Grundsätzlich bekommen alle Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und die bis zum 31. Dezember 2004 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben, eine sogenannte Kontoerstgutschrift. Zu dieser Kontoerstgutschrift werden die Versicherungsmonate, die bis Ende 2013 erworben wurden, zusammengeführt und in das neue Pensionskonto übertragen.
Was muss ich dafür tun?
Alle Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und die Lücken in ihrem Versicher-ungsverlauf aufweisen, bekommen automatisch im Jahr 2013 ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt. Die-se Lücken sind im Formular zu ergänzen und dieses soll an die PVA retourniert werden. Solche Lücken im Versicherungsverlauf können entstehen, wenn beispielsweise bestimmte Kindererziehungs-, Schul-, Studien- oder sonstige Ausbildungszeiten sowie Präsenz- oder Zivildienst nicht erfasst wurden. Sollte der Versicherungsverlauf in diesem Schreiben vollständig sein, ist es unbedingt notwendig, diese ebenfalls unterschrieben zurückzuschicken. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Pension in der richtigen Höhe berechnet werden kann. Und nur dann kann die endgültige Kontoerstgutschrift richtig errechnet werden. Nachdem die Daten geprüft wurden, erhält man noch einmal eine Mitteilung über die erworbenen Versicherungszeiten und jeder Versicherte kann die Daten auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Nach dem Erhalt dieser Mitteilung ist das neue Pensionskonto auf dem aktuellen Stand. Somit ist es für jeden ab dem 1. Jänner 2014 möglich, in sein Pensionskonto Einsicht zu nehmen. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: Entweder man fordert dies schriftlich beim Pensionsversicherungsträger an oder man nimmt online Einsicht. Dafür benötigt man eine Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte.
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