Heimbedienstete leerte Sparbücher einer Sterbenden

Verteidiger Anton Hintermeier sprach von einem besonderen Vertrauensverhältnis. | Foto: Probst
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BEZIRK LILIENFELD (ip). "Glauben Sie eigentlich, was Sie da sagen?", ärgerte sich Opfervertreter Alfred Schneider im Prozess gegen eine Bedienstete einer Betreuungseinrichtung im Bezirk Lilienfeld, die laut Staatsanwalt Michael Lindenbauer scheibchenweise nur das zugab, was man ihr nachweisen konnte.

Zu den Vorwürfen des schweren Betruges und der Urkundenunterdrückung bekannte sich die 54-Jährige auch am Landesgericht St. Pölten nicht schuldig.

57.000 Euro abgehoben

Die Angeklagte hatte zu einer 76-jährigen Frau, die in der Betreuungseinrichtung lebte, ein Vertrauensverhältnis aufgebaut.
Als die Pensionistin im vergangenen Frühjahr ins Krankenhaus kam und sich ihr Zustand nach einer Operation massiv verschlechterte, soll die 54-Jährige einen Tag vor dem Ableben der Frau fünf Sparbücher mit insgesamt 57.000 Euro aus der Wohnung der Frau genommen und bei drei verschiedenen Geldinstituten leergeräumt haben.

Als die Schwester der Pensionistin und deren Sohn, die schon einige Zeit keinen Kontakt mehr zu ihrer Verwandten hatten, vom Notar erfuhren, dass sie erbberechtigt seien, wunderte sich der Neffe, dass kein Barvermögen zu finden war.

40.000 Euro unter der Matratze

Er erstattete Anzeige und erwähnte dabei auch, dass die Angeklagte einen Schlüssel zur Wohnung seiner Tante haben müsse, da er sie vor Ort mit einem Sack voll Kleidung seiner Tante angetroffen habe.

In ihrer ersten Einvernahme behauptete die Beschuldigte, nichts von Sparbüchern zu wissen, in einer weiteren Aussage, nachdem man drei Bücher bei ihr gefunden hatte, erklärte sie: „Die hat sie mir geschenkt!“ Schließlich entdeckten Ermittler rund 40.000 Euro unter der Matratze der Angeklagten.

Gegenüber Richter Martin Kühlmayer behauptete die Beschuldigte, dass die Pensionistin ihr gesagt habe, dass der Neffe keinesfalls das Geld bekommen solle. Ihrem Wunsch entsprechend habe sie das Geld von den Büchern behoben. 10.000 Euro habe die Sterbende im Krankenhaus behalten, 3.500 Euro habe sie in das Sterbebuch der Frau gelegt. Der Rest, den sie unter der Matratze verwahrt habe, sei für wohltätige Zwecke vorgesehen gewesen.

"Besonderes Vertrauensverhältnis"

"Wollten Sie das Geld nicht doch selbst behalten?", fragte Kühlmayer. "Irgendwie schon", vernahm man die kleinlaute Antwort. Wo der Rest des Geldes geblieben war, ließ sich nicht klären. Weder bei den Habseligkeiten im Krankenhaus noch im Sterbebuch waren nennenswerte Beträge gefunden worden.

Verteidiger Anton Hintermeier wies mehrfach darauf hin, dass seine Mandantin die Einzige gewesen sei, die sich um die Frau gekümmert, sie auch häufig im Krankenhaus besucht habe. Es habe sich um ein besonderes Vertrauensverhältnis gehandelt und sie habe die Existenz der Sparbücher im Sinne der Verstorbenen verheimlicht.

Schneider hingegen sprach von einer enormen kriminellen Energie. Die Angeklagte sei davon ausgegangen, dass das Fehlen der Sparbücher nicht auffallen würde, da sie anonym waren. Für seinen Mandanten erhielt er den Zuspruch der gesamten 57.000 Euro. Neben der Schadensgutmachung verurteilte Kühlmayer die Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten (nicht rechtskräftig).

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