Rivalen ins Gesicht getreten - Schwere Verletzungen, "mildes" Urteil
Brutaler Schläger fügte Lehrling am Traisner Oktoberfest schwere Verletzungen im Gesicht zu.
BEZIRK LILIENFELD (ip). „Er hat hingetreten, als ob es ein Fußball wäre“, schilderte der Zeuge einer Auseinandersetzung, die sich beim vergangenen Oktoberfest in Traisen ereignet hatte. Am Landesgericht St. Pölten klagte Staatsanwältin Kathrin Bauer einen 21-Jährigen dafür wegen absichtlich schwerer Körperverletzung.
„Er ist ganz zerknirscht“, beschrieb Verteidiger Wolfgang Moser die Situation seines Mandanten, der bis dato noch nie mit der Polizei zu tun hatte. Im Namen des Beschuldigten übergab er Opfervertreterin Regina Handl für den gesplitterten Nasenbeinbruch, den Bruch der linken Augenhöhle und einer Gehirnerschütterung, die der 17-jährige Lehrling erlitten hatte, 2.000 Euro Schmerzensgeld, obwohl nur 1.500 Euro gefordert worden waren.
Wenige Erinnerungen
„Ich bin keine gewalttätige Person“, meinte der Angeklagte. Schwere Beleidigungen seiner bereits verstorbenen Mutter hätten ihn jedoch auch aufgrund seiner Alkoholisierung ausrasten lassen. „In mir ist es hochgegangen“, so der 21-Jährige, der sich kaum noch an Details erinnern konnte.
Ins Gesicht getreten
Während sich die Zeugen des Vorfalles nicht einig waren, ob ein Faustschlag des Beschuldigten den Lehrling zu Boden streckte, oder ob dieser selbst zum Schlag ansetzte und dabei das Gleichgewicht verlor, stimmten die Aussagen zu dem weiteren Verlauf der Auseinandersetzung überein. Demnach sei das Opfer seitlich am Boden gelegen, als der Angeklagte ihm mit einem Schwung heftig ins Gesicht trat. Richter Markus Grünberger resümierte: „Also wie bei einem Freistoß im Fußball.“
Relativ mildes Urteil
Der Meinung des Verteidigers, wonach sein Mandant nicht die Absicht hatte, das am Boden liegende Opfer schwer zu verletzen, schloss sich der Jugendschöffensenat nicht an. Grünberger in seiner Urteilsbegründung meinte, dass es dem 21-Jährigen geradezu darauf angekommen sei, den Lehrling zu verletzen. Aufgrund der Fülle an Milderungsgründen, denen keinerlei Erschwerungsgründe gegenüberstanden, wurde der Angeklagte bei einer Höchststrafe von zehn Jahren zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Während der Probezeit von drei Jahren erhält er Bewährungshilfe und muss sich nachweislich einer psychosozialen Beratung unterziehen, in der er den Tod seiner Mutter aufzuarbeiten hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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