Ramsau: Steinacher gegen Steinacher
Im Ramsauer Wahlkampf um das Bürgermeisteramt stehen sich Gertraud und Stefan Steinacher gegenüber.
RAMSAU. Steinacher gegen Steinacher - so lautet nach dem Rücktritt von Bürgermeister Raimund Reichel das Duell um das Amt des Ortschefs in Ramsau am 11. September. Die neue ÖVP-Spitzenkandidatin Gertraud Steinacher (nicht mit Bürgerlisten-Chef Stefan Steinacher verwandt) möchte mit einem neuen Team einen echten Neustart hinlegen: "Es gibt genug zu tun. Es sind viele wichtige Projekte, wie Sanierungsarbeiten an der Schule, durch die politischen Vorkommnisse liegen geblieben", erklärt sie im Gespräch mit den Bezirksblättern. "Aus meiner Sicht sind die Weichen für ein ruhiges, effizientes Zusammenarbeiten in der Zukunft gestellt. Entscheidend wird sein, wie sich die Bürgerliste verhält".
Angebot an die ÖVP
Stefan Steinacher und Ferdinand Reicherstorfer von der Bürgerliste "Stefan" warten auch gleich mit einem Angebot auf: "Sollten wir die Wahl gewinnen, werden wir den Posten des Vizebürgermeisters als Zeichen des guten Willens der ÖVP überlassen." Von der neuen ÖVP-Spitzenkandidatin Gertraud Steinacher erhoffen sie sich eine eigene Linie, die nicht im Hintergrund von (Noch-)Bürgermeister Reichel gelenkt wird.
Reichel bleibt Parteiobmann
Reichel wird zwar nicht mehr zur Wahl antreten, bleibt aber der Gemeinde als ÖVP-Parteiobmann erhalten. Ein Dorn im Auge der Bürgerliste: "Wir befürchten, dass Reichel im Hintergrund weiter die Fäden ziehen wird und so einem echten Neubeginn im Wege steht", so Stefan Steinacher. Die neue ÖVP-Spitzenkandidatin Gertraud Steinacher bestätigte, dass Raimund Reichel als Parteichef erhalten bleibt, sieht darin jedoch einen Vorteil: "Er hat immer gute Arbeit geleistet, trotz der Querelen mit der Bürgerliste." Bürgerlistenchef Stefan Steinacher sieht dies völlig anders: "Raimund Reichel legte im Dezember 2014 mit Anzeigen gegen unbescholtene Ramsauer den Grundstein für Streitigkeiten. Im Juni 2016 versuchte er wieder, Verwandte und Bekannte als Scheinwohnsitzer für die Wahl anzumelden. Am 5. Juli entschied in diesem Fall das Landesverwaltungsgericht wieder gegen ihn."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.