Der Weg zum Hausbau

Wer vorausschauend plant, vergleicht und prüft, erspart sich beim Hausbau viel Ärger und zusätzliche Kosten. | Foto: Picture Factory/Fotolia
  • Wer vorausschauend plant, vergleicht und prüft, erspart sich beim Hausbau viel Ärger und zusätzliche Kosten.
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OÖ. Vor dem Kauf eines Grundstücks sollten sich die Interessenten bei der zuständigen Gemeinde nach Bauauflagen und Aufschließungsgebühren erkundigen. Die Beschaffenheit des Bodens auf dem Baugrundstück beeinflusst die Herstellungskosten für den Keller. Bei Unklarheit ist ein Bodengutachten zu empfehlen. Vor der Planung sollte der Höchstbetrag, den man für den Bau aufwenden möchte, festgelegt und das Planungshonorar schriftlich fixiert werden. Mit der Ausschreibung und der Planung beauftragt man am besten ein qualifiziertes Planungsbüro, einen Baumeister oder Architekten. Beim Kostenvoranschlag berechnet der Unternehmer, welche Kosten er für eine Leistung verrechnen würde. Im Gegensatz zu einem Angebot bietet er damit nicht zwangsläufig die tatsächliche Ausführung an. Wird der Kostenvoranschlag für eine Privatperson erstellt, ist er gratis, Angebote sind per Rechtslage ohnehin kostenfrei. Mit der Ausführung der Bauarbeiten sollte ein Fachbetrieb als Generalunternehmen beauftragt werden. Dieser haftet dann auch für Fehler seiner Subunternehmer. Es empfiehlt sich, die Vertragsentwürfe und -bedingungen des Bauunternehmers von einem Rechtsanwalt oder Notar überprüfen zu lassen. Der Bauvertrag darf erst unterzeichnet werden, wenn der Leistungsinhalt feststeht und geklärt ist, ob das Projekt von der Baubehörde bewilligt wird und finanzierbar ist und die erforderliche Wohnbauförderung genehmigt wird.
Der Bauvertrag sollte ein umfassendes Leistungsverzeichnis mit Massen- und Preisangaben sowie eine detaillierte Beschreibung sämtlicher Arbeitsleistungen enthalten. Zusatzaufträge oder sonstige Vereinbarungen müssen aus Beweisgründen immer schriftlich festgehalten werden.
Tipps zum Hausbau gibt es in der AKOÖ-Broschüre "Bauen ohne Ärger", zum Download auf ooe.konsumentenschutz.at

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