Kur hilft beim Rauchstopp

Foto: Knut Wiarda/Fotolia

Obwohl viele Raucher bereits an Atemnot und Bluthochdruck leiden oder vielleicht sogar bereits einen Schlaganfall hatten, fällt ihnen das Aufhören schwer. Besonders wenn keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, bleiben Versuche, sich von der Sucht zu befreien, oft erfolglos. Für alle, die stark tabakabhängig sind und bereits an diagnostizierten Erkrankungen leiden, die durch das Rauchen entstanden sind, bietet die OÖGKK daher eine stationäre Entwöhnung an.

Wirksame Therapie

Eine aktuelle Studie von Rudolf Schobesberger vom Institut für Sozialmedizin in Wien untermauert die Wirksamkeit dieses Kurangebots: „Wie eine Evaluation einer Stichprobe von 270 Personen, die zwischen 2003 und 2011 an einer stationären Rauchertherapie teilgenommen hatten, zeigt, können so gut wie alle Teilnehmer ihren Tabakkonsum in den letzten zwei Wochen des stationären Aufenthaltes, wie vorgesehen, einstellen.“ Ein Jahr nach dem Ende der Therapie waren von 207 Personen 42,6 Prozent Nichtraucher, 23,3 Prozent Raucher, weitere 10,7 Prozent haben ihren Rauchkonsum reduziert.

Tägliche Gruppenarbeit

Die Kur dauert drei Wochen und wird im Gesundheitszentrum Linzerheim in Bad Schallerbach angeboten. „Das Hauptelement der stationären Raucherentwöhnung bildet die tägliche psychotherapeutische Gruppenarbeit. Auf dem Programm stehen außerdem noch Herz-Kreislauf-Training und Atemtherapie, Entspannungsübungen und Ernährungsberatung. Ergänzend zum Programm wird auch eine Nikotinersatztherapie angeboten“, erklärt OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer.

Der Weg zur Kur

Um eine Kur in Anspruch nehmen zu können, muss der Arzt einen Kurantrag mit dem Vermerk „Stationäre Raucherentwöhnung“ ausstellen und diesen an die OÖGKK weiterleiten. Dort werden alle erforderlichen Unterlagen geprüft und ein Untersuchungstermin wird vereinbart. Der 20-tägige Kuraufenthalt wird von 11. bis 30. April 2016, von 26. September bis 15. Oktober 2016 und von 28. November bis 17. Dezember 2016 angeboten. Für die Inanspruchnahme ist eine Zuzahlung je nach Höhe des Einkommens zu leisten. Für Personen, die von der Rezept- gebühr befreit sind, ein geringes Einkommen haben oder eine Ausgleichszulage beziehen, entfällt diese Zuzahlung zur Gänze.

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