Schiedsstelle hilft bei Klärung von Behandlungsfehlern

Die Kommission der Schiedsstelle (v. l.): Rudolf Sigl,  Alois Jung, Helmut Hubner, Maria Leitner, Christoph Voglmair und Gunter Neuwirth. | Foto: ÄKOÖ/Werner
  • Die Kommission der Schiedsstelle (v. l.): Rudolf Sigl, Alois Jung, Helmut Hubner, Maria Leitner, Christoph Voglmair und Gunter Neuwirth.
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Kommt es bei der medizinischen Behandlung zu Zwischenfällen, werden diese von der Schiedsstelle für Ärzte und Patienten geklärt. "Das sind keine ,querulantischen’ Beschwerden, sondern berechtigte Anliegen der Patienten, dass etwas aufklärungsbedürftig ist. Den Patienten geht es nicht vorrangig ums Geld. Sie wollen in erster Linie aufgeklärt und gesund werden", sagt Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer OÖ. Seit 25 Jahren gibt es die Schiedsstelle bereits. Seit 1991 wurden 4.795 Fälle in 599 Sitzungen der Kommission abgewickelt, bei denen mehr als 15.217.500 Euro an Zahlungen an die Patienten geleistet wurden. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Fälle auf 150 bis 200 Beschwerden jährlich eingependelt.

Vertrauen erhalten

"Hauptgrund für die Einrichtung der Schiedsstelle war es, dass durch eine Gerichtsverhandlung das so wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zerstört wird. In der Schiedsstelle hingegen können beide über fehlgeschlagene Behandlungen reden", so Felix Wallner. Die Ärztekammer stellt die Ressourcen zur Verfügung, mischt sich aber nicht in die Entscheidungen ein. Oft bieten die Ärzte eine weiterführende Behandlung an. Wichtig ist auch eine gute Gesprächsbasis mit Rechtsträgern und Versicherungen. "Das war stetige Überzeugungsarbeit, weil wir als Schiedsstelle nichts erreicht hätten, wenn die Vertreter nicht an den Verfahren teilgenommen und die Ergebnisse akzeptiert hätten", so Maria Leitner, Bereichsleiterin in der Ärztekammer.

Probleme offen diskutieren

Liegt ein Problemfall vor, schickt der Patient zuerst eine schriftliche Beschwerde. Die Schiedsstelle holt anschließend die Krankengeschichte und eine Stellungnahme des Arztes ein, bevor ein Termin vereinbart wird. Während vor Gericht die Fronten oft schon verhärtet sind, ist in der Schiedsstelle ein amikales Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre möglich. Hier weiß jeder, dass er offen reden kann. Gemeinsam mit den Patientenvertretungen haben die Patienten die Chance, ihre Sichtweise ohne Angst vor Repressalien darzulegen. „Das wichtige Vertrauensverhältnis im Gespräch zwischen Arzt und Patient, die einander friktionsfrei gegenüber sitzen, kann wiederhergestellt werden, dabei können sie sich ausreden", sagt Kommissionsvorsitzender Helmut Hubner. Nach Stellungnahmen von Arzt und Patient gibt der ärztliche Gutachter seine Meinung ab. Anschließend wird gemeinsam mit den Vertretern der Rechtsträger und Versicherungen an einer Lösung gearbeitet. „Wir haben nach den ersten Fällen schon gesehen, dass man etwas bewegen und Gerichtsverfahren vermeiden kann“, sagt Hubner.

Komplikation oder Behandlungsfehler

„Wesentlicher Punkt bei den Verhandlungen ist es, die Probleme gemeinsam aufzuarbeiten, da es sich zu einem ganz großen Teil um Komplikationen handelt und nicht um einen Behandlungsfehler“, sagt Maria Leitner. „Komplikationen können trotz lege artis-Behandlung vorkommen, den Arzt trifft kein Verschulden.“ Meistens handelt es sich um Aufklärungsfehler, um Komplikationen nach Operationen und verspätete Diagnosen. „Manchmal werden Patienten von Nachbehandlern verunsichert, indem die Behandlung des betreffenden Arztes schlecht geredet wird. Dann ist es verständlich, dass der Patient glaubt, es sei ein Fehler passiert und die Schiedsstelle konsultiert“, so Leitner. Einige sehr berührende Fälle vor allem mit Kindern als Betroffene habe es sehr wohl gegeben. Selbst nach furchtbaren Leidenswegen, bei denen anfangs keine Einigung in Sicht gewesen war, dann aber doch eine Zahlung oder weitere Behandlung ermöglicht wurden, hätten sich die Patienten überschwänglich bedankt, erzählt Leitner.

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Foto: amixstudio/stock.adobe.com
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