Gesetzesantrag für Bares
Filzmaier: Das, was in Brüssel strafbar ist, ist in Österreich legal
Absurd. In Österreich kann man einem Abgeordneten Geld geben, damit er einen Gesetzesantrag stellt, sagt Politikwissenschaftler Peter Filzmaier.
OÖ (das). Wenn man in Brüssel einem EU-Abgeordneten 100.000 Euro gibt, damit er einen Gesetzesantrag stellt, dann ist das kriminell. Wenn man das beim Nationalrat in Wien oder beim oberösterreichischen Landtag macht, ist das nach derzeitiger Rechtslage nicht strafbar, sagt der Politikwissenschaftler Peter Filzmaier von der Donau-Universität-Krems. Das sei völlig absurd und nicht zu verstehen, fügt er hinzu und fordert: Wir brauchen hier klare rechtliche Bestimmungen. Kriminell wäre in Österreich nur wenn ein Politiker unmittelbar vor einer Abstimmung Geld annehmen würde. Für ÖVP-Landesparteisekretär Michael Strugl ist klar: Wenn ein Abgeordneter sein Mandat in der Weise missbraucht, dass er sich einen Vorteil zuwendet, dann fällt das ins Strafrechtsänderungsgesetz. Wenn man Geld bekommt, damit man einen Gesetzesantrag einbringt ist für mich genauso verwerflich, wie wenn man für Geld ein bestimmtes Stimmverhalten an den Tag legt. Dieser Meinung ist auch SPÖ-Landesgeschäftsführer Christian Horner: Es muss eine Unvereinbarkeitsregelung für Politiker geben, die für Lobbying Honorare beziehen, so Horner. Ihm ist auch die Intransparenz bei Parteispenden ein Dorn im Auge. Man muss bei größeren Parteispenden offen legen, woher sie kommen.
Filzmaier befürwortet ein sogenanntes Lobbyingregister, in das sich Menschen, die Lobbying berufsmäßig betreiben, verpflichtend eintragen sollen. Interessensvertretung durch Argumente ist ein Element jeder Demokratie, daran ist nichts einzuwenden. Trotzdem sollte das Land klare Regeln schaffen. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will die Korruptionsbestimmungen für Abgeordnete mit den fünf Klubchefs der Parlamentsparteien besprechen.
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