Bürger dürfen doch über Eisenbahnbrücke abstimmen

Foto: Christian Taglieber

Im Tauziehen um die Zukunft der Eisenbahnbrücke ist der überparteilichen Plattform zur Rettung der Eisenbahnbrücke ein entscheidender Schritt gelungen. Diese hatte beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, als der Linzer Bürgermeister Klaus Luger die Durchführung einer Bürgerinitiative per Bescheid untersagte. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde nun statt. Damit ist der Weg offen für eine Entscheidung der Linzer Bevölkerung über die Zukunft der Brücke.

Bürgermeister Klaus Luger nimmt die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zur Kenntnis und respektiert den Rechtsspruch. „Andere juristische Meinungen sind in einer Demokratie zulässig und legitim. Ich nehme dies zur Kenntnis, auch wenn es sich um eine andere juristische Meinung als jene meiner Rechtsgutachter handelt, die mir die gewählte Vorgehensweise nahegelegt haben.“ Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist für Luger bindend. Der Bürgermeister verzichtet daher auf weitere Rechtsmittel. "Ich schlage den anderen Parteien vor, am Wahltag die Volksbefragung über die Zukunft der Eisenbahnbrücke abzuhalten. Ich werde die Regierungsparteien nächste Woche zu einem Gespräch einladen, wie die weitere Vorgehensweise für eine Volksbefragung am 27. September aussehen kann.“

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