Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres für viele Beschäftigten!

Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres für viele Beschäftigten und damit das auch so bleibt beantwortet die AK OÖ alle eventuell in diesem Zusammenhang noch offenen Fragen! (Symbol)Foto: Ivica Stojak
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Weil Urlaubszeit auch als die schönste Zeit des Jahres für viele Beschäftigten gilt, gibt die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) u. a. auch entsprechende arbeitsrechtliche Tipps und Infos bzw. ganz konkrete Antworten auf die in diesem Zusammengang stehenden wichtigsten Fragen.

Hier einige davon:

Wie viel Urlaub steht mir zu?

ArbeitnehmerInnen bekommen fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr – 30 Werktage oder 25 Arbeitstage. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem die/der Beschäftigte in die Firma eingetreten ist, in manchen Betrieben ist aber das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. Nach Vollendung des 25. Arbeitsjahres im selben Betrieb wächst der Anspruch pro Jahr auf 36 Werktage oder 30 Arbeitstage. Auch für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte gelten diese Ansprüche.

TIPP: Achten Sie darauf, dass in diesen 25 Arbeitsjahren auch bestimmte Schul- und Studienzeiten sowie manche Zeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen inkludiert sein müssen!

Ab wann kann ich Urlaub nehmen?

In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses wächst der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu jener Zeit, die die/der Beschäftigte schon im Betrieb ist. Nach zwei Wochen ist es zirka ein Arbeits- bzw. Werktag, nach einem Monat sind es zirka zwei Arbeits- bzw. 2,5 Werktage. Mit Beginn des siebten Monats haben Arbeitnehmer/-innen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des neuen Arbeitsjahres.

Kann mich meine Chefin/mein Chef in den Urlaub schicken?

Nein! Urlaub muss immer zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn vereinbart werden. Vorgesetzte dürfen zum Beispiel nicht ihre MitarbeiterInnen nach Belieben in Urlaub schicken, nur weil gerade im Betrieb wenig zu tun ist.

TIPP: Halten Sie mit Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber geschlossene Urlaubsvereinbarungen schriftlich fest, um diese in einem eventuellen Streitfall auch nachweisen zu können.

Ist es möglich, anstatt Urlaub Geld zu bekommen?

Urlaub dient der Erholung und soll auch verbraucht werden. Deswegen ist es verboten, im aufrechten Arbeitsverhältnis Geld statt Urlaub zu vereinbaren. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss die Firma aber natürlich nicht verbrauchten Urlaub auszahlen.

Gehen Urlaubstage verloren, wenn ich krank werde?

Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn diese länger als drei Kalendertage dauert. Die Tage des Krankenstands werden dann zum noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet. Die/Der Beschäftigte muss der Firma die Erkrankung mitteilen und nach dem Urlaub eine Krankenstandsbescheinigung vorlegen. Bei Erkrankung im Ausland muss neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden, dass dieses von einer zugelassenen Ärztin/ einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde.

Verlängert Krankheit meinen Urlaub?

Nein. Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer muss sofort wieder arbeiten gehen, sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist. Die Tage des Krankenstands während des Urlaubs werden zum offenen Urlaubsstand dazugerechnet.

Kann ich meinen Urlaub verlängern?

Auch wenn es noch so schön ist: Beschäftigte müssen wieder pünktlich in der Arbeit erscheinen, wenn der Urlaub vorbei ist – sonst kann sie die Firma entlassen! Urlaub kann nur verlängert werden, wenn das mit der Firma vereinbart wird.

TIPP: Sollte es aus einem triftigen Grund (z.B. wegen Erkrankung oder Flugverspätung) nicht möglich sein, pünktlich zurück zur Arbeit zu kommen, umgehend der Firma Bescheid geben – am besten schriftlich!

Alle anderen in diesem Zusammenhang stehenden und eventuell noch offenen Fragen beantwortet die Rechtsberatung der AK OÖ entweder online unter ooe.arbeiterkammer.at oder telefonisch unter +43 (0)50 6906-1 bzw. persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) in der nächsten AK sehr gerne und völlig kostenlos!

Wo: Arbeiterkammer Ou00d6, Volksgartenstr. 40, 4020 Linz auf Karte anzeigen
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