"Club Lutz" auf der Mariahilfer Straße ist ab sofort ungewollt rauchfrei
Jürgen Lutz, Geschäftsführer des "Lutz-Clubs" sorgt derzeit mit einem offenen Brief auf seiner Homepage für Diskussionen. Die bz bat Lutz zum Gespräch über Nichtraucherschutz, Rechtsmittel und Kollegialität unter den Gastronomen.
MARIAHILF. Das komplette Rauchverbot in der Gastronomie kommt erst im Mai 2018. Bis dahin muss nur der Hauptraum rauchfrei sein. Trotzdem herrscht im Club Lutz auf der Mariahilfer Straße 3 ab sofort generelles Rauchverbot. Auf der Homepage des Clubs hat Geschäftsführer Jürgen Lutz einen offenen Brief an seine Gäste veröffentlicht. Unter dem Titel "Sorry" erklärt der Clubbetreiber, warum seine Gäste ab sofort nicht mehr rauchen dürfen: "Der Verein `Interessensgemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie´ überschwemmt seit einiger Zeit Lokale mit Klagsandrohungen", ist wortwörtlich auf der Seite zu lesen.
Die Klagsandrohung erhielt Lutz in Form eines Briefes von der Anwaltskanzlei des Vereins. Doch nicht nur eine einfache Drohung ist in dem Schreiben enthalten, wie Lutz weiter auf seiner Seite bekannt gibt: "Unterschreibe die beiliegende Verpflichtungserklärung, dass du jederzeit auf Wunsch des Vereins einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich trägst. Und überweise bitte jetzt mal € 900,- auf das Konto unseres Rechtsanwaltes. Falls nicht, werden wir dich klagen und zwar wegen unlauteren Wettbewerbs," so der weitere Wortlaut des offenen Briefes. (Der gesamte Brief kann unter www.lutz-club.at/nichtrauchen/ nachgelesen werden.
Kontrolliert der Gesetzgeber auch die Einhaltung des Nichtraucherschutzes oder nur besagter privater Verein?
JÜRGEN LUTZ: Es sind ausschließlich private Anzeigen. Der Gesetzgeber sieht Kontrollen nicht vor, vielleicht nur, wenn vom Marktamt jemand zufällig hier ist. Früher gab es die Rauchsheriffs, die hunderte Anzeigen beim Magistrat einbrachten. Heute klagt der Verein auf unlauteren Wettbewerb.
Wie darf man sich diese Klagsandrohung vorstellen? Sind Mitglieder des Vereins zu Ihnen in den Club gekommen?
Der Verein hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, und diese hat uns den Brief einer Klagsandrohung wegen unlauterem Wettbewerb samt einer Forderung zur Überweisung von 900 Euro geschickt. Die Mitglieder des Vereins haben recherchiert, dass wir das Tabakgesetz angeblich nicht einhalten und da sie sich in ihren Lokalen daran halten, ist das unlauterer Wettbewerb.
Kennen Sie die Mitglieder des Vereins?
Nein, das sollen zehn bis zwölf Leute sein. Ich kenne sie nicht, weiß aber von anderen Lokalen, die ebenso wie ich mit diesem Vorwurf konfrontiert wurden, wie die Babenberger Passage, die Bettelalm oder der Platzhirsch. Komischerweise wird diese Vorgehensweise nicht publik gemacht. Darum habe ich diesen offenen Brief geschrieben.
Können sich die betroffenen Clubs nicht zusammenschließen und eine Gegenklage verfassen? Diese Aufforderung, 900 Euro zu überweisen klingt doch eigenartig.
Ich gehe davon aus, dass alles rechtens sein wird. Natürlich macht dieser Brief vom Anwalt keinen schlanken Fuß, aber wenn man hier mit dem Volksmund spricht, bekommt man wahrscheinlich eine Klage wegen übler Nachrede. Diese juristische Raffinesse ist höchst unerfreulich. Alle namhaften Clubs müssen derzeit an allen Ecken und Enden kämpfen. Ich bedauere, dass jetzt sogar Gastronomen gegen Gastronomen klagen.
Ist so ein Konkurrenzkampf üblich in Ihrer Branche?
Nein! Clubbesitzer und Gastronomen reden üblicherweise miteinander und helfen sich gegenseitig. Diese Vorgehensweise ist es, die mich stört, nicht das Thema Rauchverbot.
Hoffen Sie noch auf ein Kippen des Rauchverbots?
Nein, das Thema ist gegessen. Rauchen ist ungesund und am nächsten Tag stinkt das Gewand. Das wird jetzt abgedreht und meine Gäste haben sich damit abgefunden. Das Rauchverbot ist auch nicht das Problem, sondern als moderner juristischer Sheriff aufzutreten hat einen schalen Beigeschmack.
Also haben Sie der Forderung einfach nachgegeben?
Wir haben keine Lust auf einen Rechtsstreit. Sicher können wir das Schreiben ignorieren. Aber dann kommt eine einstweilige Verfügung - die bekommt man ganz schnell - und wir müssen zurückklagen...Nein, wir können uns zu keinem Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand motivieren.
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