Mit Liebesschwüren mehr als 90.000 Euro herausgelockt
Zwei Rumäninnen sollen sich von einem 50-Jährigen aus dem Bezirk Geld "ausgeborgt" haben.
Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs müssen sich zwei Rumäninnen am Landesgericht St. Pölten verantworten. Mutter und Tochter sollen einem 50-Jährigen aus dem Bezirk Melk mehr als 90.000 Euro herausgelockt haben. Liebesschwüre der Tochter und die Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft ließen den Mann blauäugig in die Geldtasche greifen.
Bagatelldelikt
Der Prozess wurde auf Jänner vertagt und wird dann wie ein Bagatelldelikt behandelt. Beträgt der Strafrahmen derzeit noch ein bis zehn Jahre Haft, reduziert er sich ab 2016 auf null bis drei Jahre. Die Begründung seitens der Gesetzgeber: Vermögensdelikte wurden bis jetzt in Relation zu Delikten gegen Leib und Leben zu streng bestraft.
Tochter sagt Unwahrheiten
„Das Gutachten hat ergeben, dass Sie die Unwahrheit sagen“, erklärte der Richter im Prozess, nachdem vor allem die 31-jährige Tochter behauptet hatte, dass die Unterschriften auf diversen Schuldschein nicht von ihr seien.
Auch andere Angaben der Rumänin ließen den Richter stutzig aufhorchen. So behauptete sie unter anderem, als Kellnerin in einem Nachtlokal zumindest 3.000 Euro monatlich verdient zu haben. Damit möchte sie sich von ihrer Betrugsabsicht distanzieren. Gleichzeitig seien jedoch zahlreiche Exekutionsverfahren gegen sie gelaufen, so Herr Rat. Hauptsächlich handle es sich dabei um Sozialversicherungsbeiträge. Auch Schwarzarbeit in großem Stil stünde im Raum. „Ich werde das dem Finanzamt melden. Die sollen da einmal nachschauen“, drohte der Richter.
„I hob von de Leut nie was kriegt"
Zig-tausend Euro habe ihr die Großmutter bzw ihre Tante gegeben, angeblich in dem Glauben, sie habe damit unter anderem Schulden bei ihrem „Freund“ beglichen. „I hob von de Leut nie was kriegt, nur 5.000 Euro“, empörte sich der 50-Jährige. Man habe ihn hinter vorgehaltener Hand sogar „Sponsor“ genannt, ärgerte sich der Zeuge, der seiner Aussage nach teilweise auch von der Mutter „bearbeitet“ wurde, Geld herauszurücken. Es gebe noch ein weiteres Opfer, so der 50-Jährige, dem ein Bekannter gestanden habe, unter gleichen Voraussetzungen rund 50.000 Euro für die Rumänin locker gemacht zu haben.
Sowohl der Verteidiger als auch Staatsanwalt Patrick Hinterleitner beantragten weitere Zeugen. Der Prozess wurde daher zum Vorteil der Angeklagten, die von Restschulden in Höhe von 10.000 Euro sprechen, auf Jänner vertagt.
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