Bezirk Melk: Dreijährige Tochter sexuell missbraucht
Vier Jahre muss ein 24-jähriger aus dem Bezirk Melk nun absitzen.
BEZIRK. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner zum Tatzeitpunkt noch nicht einmal dreijährigen Tochter, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, sowie pornografischer Darstellungen Minderjähriger wurde ein 24-Jähriger aus dem Bezirk Melk zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Ein Fußfesselvollzug komme für den mehrfach, auch einschlägig vorbestraften Mann, nicht in Frage. An die Haftstrafe schließt sich noch eine drei-jährige Probezeit aus einer bedingten Vorstrafe an. Seine Tochter erhält Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro, für mögliche Folgeschäden hat der Beschuldigte ebenfalls aufzukommen (rechtskräftig).
Intensives Zureden hat nichts geholfen
Zu den Vorwürfen des St. Pöltner Staatsanwalts Karl Wurzer bekannte sich der Angeklagte, trotz dahingehend intensiven Zuredens durch Verteidiger Jürgen Brandstätter, der ihn auf den schwerwiegenden Milderungsgrund eines Geständnisses hinwies, nicht schuldig. Selbst für die sichergestellten Pornodarstellungen von teils unmündigen Minderjährigen, die auf seinem Handy abgespeichert waren, sei er nicht selbst, sondern Freunde von ihm verantwortlich.
„Die Anklage“, so Wurzer, „stützt sich auf das Gutachten der Gynäkologin, das Verhalten des Kindes und das anfängliche Geständnis des Beschuldigten.“
Der, für seine Tochter Lena (Name von der Red. geändert) traumatisierende Vorfall ereignete sich am 20. Februar 2016, als der 24-Jährige von seinem Besuchsrecht Gebrauch machte und die Dreijährige zu sich beziehungsweise seinen Eltern, bei denen er wohnte, brachte.
Bei ihrer Rückkehr ließ sich Lena von ihrer Mutter plötzlich die Windeln nicht mehr anlegen. Andeutungsweise erfuhr die Frau von dem Missbrauch und erstattet Anzeige. Im Zuge einer ausführlichen Einvernahme durch Polizeibeamte gestand der Mann, der vor Gericht zugab, kaum Lesen und Schreiben zu können, zuletzt die Tat und schilderte detailliert, was vorgefallen war. Auch habe er seinen Eltern und seinem Bruder davon erzählt. Bei einer weiteren Einvernahme widerrief er sein Geständnis und behauptete: „Eigentlich war eh nix. Ich hab ja alles erfunden!“
"Doktorspiele" mit einer Siebenjährigen
Richterin Andrea Humer konfrontierte den Angeklagten daher mit Details aus seinem ursprünglichen Geständnis, das er, seinen Angaben nach, gemacht habe, „… weil ich blöd bin!“ Auch für seine einschlägige Vorstrafe im Jahr 2013, zu der „Doktorspiele“ mit einer Siebenjährigen führten, fühle er sich nicht alleine verantwortlich.
Trotz der mittlerweile bestätigten Vorwürfe würden die Eltern des 24-Jährigen die Augen vor den Tatsachen verschließen, wunderte sich Opfervertreterin Maria Strohmayer. Das ginge sogar so weit, dass sie unverändert versuchen, auf dem Gerichtsweg einen Besuchskontakt zu dem Opfer zu erzwingen. Damit würden sie jedoch das Mädchen, ihr einziges Enkelkind, wieder an den Tatort zurückholen.
In ihrer Urteilsbegründung wies Humer auf zahlreiche Erschwerungsgründe hin. Als einziger Milderungsgrund sei nur die einfach strukturierte Persönlichkeit des Täters, dem sie eine entsprechende Therapie empfahl, zu werten gewesen.
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