Ex-Profifußballer wegen ehelicher Gewalt verurteilt

Lydia Rada sprach in dieser Strafsache als Einzelrichterin Recht. | Foto: mr
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GERASDORF/KORNEUBURG (mr). Die Tatvorwürfe gestand der 33-jährige ehemalige Profifußballer (er hatte sogar in der U21-Nationalmannschaft ballestert und danach jahrelang in der zweiten österreichischen Spielklasse) im Wesentlichen zu, es handelte sich um eine leichte Körperverletzung, gefährliche Drohungen und Nötigungen.

Selbstfindungstrip der Gattin
Die Ursache für die Schwierigkeiten mit seiner gleichaltrigen Ehegattin, mit der er zwei Töchter hat, erblickt der Angeklagte in ihrem Selbstfindungstrip. "Auf einmal gab es nur Hully-Gully im Wiener Volksgarten und Selbsterfahrungsseminare", klagte er der Korneuburger Richterin Lydia Rada.
Außer Rand und Band geriet er, als er in ihrem Nachtkästchen handschriftliche Aufzeichnungen über ihre sexuellen Fantasien und die körperliche Beschaffenheit ihres Traummannes vorfand, die offenbar nicht seiner Ausstattung entsprach.

Ehe inzwischen geschieden
Nachdem sich der Mann zunächst gegen eine von ihr angestrebte Scheidung gewehrt hatte und beide versuchten, die Probleme mittels einer Paartherapie in den Griff zu bekommen, stimmte er schließlich Ende November 2016 einer einvernehmlichen Scheidung zu.

Neuerlich Betretungsverbot
Wegen der gemeinsamen Kinder kam es gelegentlich zu Kontakten, am 3. 1. 2017 entstand wieder ein Streit mit Ohrfeigen ohne Verletzungen im ehemaligen ehelichen Haus, aus dem der Mann neuerlich weggewiesen wurde.
Richterin Lydia Rada verhängte eine einjährige Freiheitsstrafe, deren Vollzug sie jedoch für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aussetzte. Er akzeptierte den Richterspruch.

Lydia Rada sprach in dieser Strafsache als Einzelrichterin Recht. | Foto: mr
Angeklagter scheiterte am Selbstfindungstrip seiner Gattin. | Foto: mr

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