Missbrauchsanklage: Freispruch
Pensionist (72) soll siebenjähriges Nachbarmädchen missbraucht haben
BEZIRK MISTELBACH/KORNEUBURG (mr). Die Anklage legt einem 72-Jährigen zur Last, eine Siebenjährige, auf die er gelegentlich aufpasste, zweimal zwischen den Beinen oberhalb der Kleidung durch kreisende Bewegungen berührt zu haben.
Der Angeklagte wies diese Vorwürfe mit Nachdruck zurück, er räumte ein, dass das Mädchen beim Fernsehen neben ihm auf dem Bett gelegen sei und sich auch an ihn gekuschelt habe, zu den geschilderten Berührungen sei es aber nicht gekommen.
Bei der über Video übertragenen Aussage des Mädchens war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, nicht jedoch bei der Aussage einer Freundin, die an einem der beiden Vorfallstage mit beim Angeklagten dabei war. Ihr war nichts in Richtung der inkriminierten Vorfälle aufgefallen.
Der Urteilsbegründung war hingegen zu entnehmen, dass die Schilderungen des Mädchens vor der Polizei und vor Gericht widersprüchlich waren, einmal soll er in die Unterhose hineingegriffen, dann hingegen sie oberhalb der Hose berührt haben, einmal hingegen nur am Oberschenkel.
Zu wenig für eine Verurteilung stellte der Vorsitzende fest. Das sah offenbar auch die Staatsanwältin so, die auf Rechtsmittel gegen den Freispruch verzichtete.
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