Landwirtschaftskammer sieht verfassungsrechtliche Probleme im neuen Agrargesetz
„Unsere Verbesserungsvorschläge beheben verfassungsrechtliche Mängel des Entwurfes!“
LK-Präsident Josef Hechenberger und Rechtsprofessor Andreas Kletečka präsentierten heute die Inhalte der Stellungnahme der LK Tirol zur TFLG-Novelle 2014. Die Frist zur Stellungnahme in Bezug auf die Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz – in Sachen Gemeindegutsagrargemeinschaften – endet am Montag, 31. März 2014.
„In unserer Stellungnahme beziehen wir uns konkret auf sechs Schwerpunkte. Diese haben wir sachlich formuliert und mit fachlich fundierten Argumenten begründet. Statt nur Kritik zu äußern haben wir uns vor allem bemüht Verbesserungsvorschläge einzubringen, die verfassungskonform sind und ebenso die Höchstgerichtserkenntnisse berücksichtigen“, erläutert Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger die Grundzüge der Stellungnahme.
Folgende 6 Aspekte werden in der Stellungnahme behandelt:
1. Die Fortsetzung der erfolgreichen Tiroler Alm- und Forstwirtschaft
2. Nachvollziehbare Grundlagen für das Substanzrecht der Ortsgemeinde
3. Gesetzlichen Schutz für das Nutzungs- und Anteilsrecht
4. Schutz für das erarbeitete Vermögen
5. Die Stärkung der Nutzungsrechte und des Parteienübereinkommens im Auseinandersetzungsverfahren
6. Die Entschärfung der Strafbestimmungen
Zu den Inhalten und rechtlichen Überlegungen der Interessensvertretung der Tiroler Bauernfamilien zum Entwurf der Novelle des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes führt Rechtsprofessor Andreas Kletečka folgendes aus: „Der Entwurf ist hinsichtlich des Substanzverwalters und der Abgeltung der Leistungen der Agrargemeinschaften äußerst problematisch und zum Teil auch verfassungswidrig. Er bedarf daher dringend einer Nachbearbeitung“, so Andreas Kletečka.
Die rechtlichen Ausführungen zu den einzelnen Positionen finden Sie hier:
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