20 Monate für Wirtesohn (31) nach Crash mit zwei Toten auf der S6

Ein trauriges Bild: in diesem Autowrack starben zwei Menschen. | Foto: www.einsatzdoku.at
  • Ein trauriges Bild: in diesem Autowrack starben zwei Menschen.
  • Foto: www.einsatzdoku.at
  • hochgeladen von Thomas Santrucek

SEMMERING/GLOGGNITZ. Ein Verkehrsunfall mit zwei Toten beschäftigte am 19. Oktober das Landesgericht Wiener Neustadt.
Auf der Anklagebank saß ein 31-Jähriger, der am 28. März auf der Semmering-Schnellstraße einen Unfall verursacht hat.

Lesen Sie dazu auch

http://www.meinbezirk.at/neunkirchen/lokales/zwei-tote-bei-unfall-auf-der-s6-lenker-31-stellte-sich-d1684604.html

Mit 200 Sachen im 300 PS-Boliden im Rausch unterwegs

Dabei soll der Mann, laut Staatsanwaltschaft, statt der erlaubten 100 km/h 200 gefahren sein und auch rund 1 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Der VW Golf mit 300 PS touchierte zuerst die Leitplanke, bevor er dann an das Tunnelportal stieß. Die Beifahrerin und ein jungen Mann auf der Rückbank verstarben noch an der Unfallstelle.
Der Fahrer und jetzt Angeklagte konnte das Wrack verlassen und lief von der Unfallstelle weg. Die Polizei ging zuerst davon aus, dass der andere Mann den PKw gelenkt hatte, weil man sich nicht vorstellen konnte, dass jemand diesen schrecklichen Unfall überlebt hat. Erst als der Angeklagte nachmittags am nächsten Tag in der Polizeidienstelle Gloggnitz seine Aussage machte, wurde der Irrtum erkannt.

Schuldig bekannt

Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig und gab an, nach dem Unfall im Wrack im Bach zu sich gekommen zu sein. Seine beiden Mitfahrer hätten keine Lebenszeichen von sich gegeben und ein Handy hatte er nicht mit, um Hilfe zu rufen. Er sei eine steile Böschung hinunter und dann könne er sich erst wieder erinnern, dass er in der Dämmerung aufgewacht sei. Dann ging ich nach Weißenbach zu einem Freund, der mich zur Polizei Gloggnitz brachte“.

"Ich kann mich nicht erinnern"

Befragt zum Unfallhergang sagte der Angeklagte: „Ich kann mich an den Unfall nicht erinnern und weiß auch nicht, warum ich so schnell gefahren bin. Ich kann mir das nicht erklären.“ Dass er nach dem Ausflug in die Zauberbar am Semmering, wo man gemeinsam eine Flasche Gintonic getrunken habe, gefahren ist bezeichnet er „als großen Fehler. Ich wollte keinem etwas Böses!“
Der Mann wurde – nicht rechtskräftig - zu 20 Monaten Haft und zur Zahlung von 5.000 Euro pro Angehörigem der Opfer verurteilt.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.