2.031 Euro für Nichtstun
Einer Familie mit alleinverdienendem Arbeiter-Papa geht es schlechter als Mindestsicherungsbeziehern. Ist das fair?
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Arbeitengehen sollte sich eigentlich lohnen. Dass dies nicht so ist, davon kann ÖVP-Bezirksgeschäftsführer Hannes Mauser ein Liedchen singen. Beispiel gefällig?
Metallarbeiter bleibt übrig
Mauser zu den Bezirksblättern: "Ein Metallarbeiter aus dem Schwarzatal, zweifacher Papa und Alleinverdiener arbeitet Vollzeit. Er verdient 2.150 Euro brutto pro Monat. Netto bleiben ihn davon 1.562 Euro übrig. Mit Familienbeihilfe sind es 1.951 Euro. Der Arbeiter hat keine Gebührenbefreiungen oder dergleichen. Auf der anderen Seite haben wir zwei erwachsene Mindestsicherungsbezieher mit zwei Kindern. Sie bekommen 1.642 Euro netto in der Mindestsicherung." Und dazu kommen zahlreiche Begünstigungen wie Befreiungen von den Rundfunkgebühren, der Rezeptgebühr, die Ökostrompauschale und Fernsprechentgelte. Rechnet man die 389 Euro Familienbeihilfe dazu ergibt das 2.031 Euro im Monat.
Leistung belohnen
Die ÖVP macht sich daher für eine klare Obergrenze der Mindestsicherung von 1.500 Euro pro Monat stark. Mauser: "Es darf nicht sein, dass jemand, der in einem Leistungsverhältnis steht, weniger bekommt als jemand, der es nicht tut."
In diesem Zusammenhang müsse man sich generell die gerechte Verteilung anschauen. Mauser: "Eine Mindestrentnerin meinte, sie versteht das nicht. Sie hat ihr ganzes leben eingezahlt und bekommt weniger raus als jene, die gar nichts einbezahlt haben und gar nicht wollen." Auch Bauernwitwen rutschen (derzeit) durch das System durch. "Sie haben keinen Anspruch auf eine Mindestsicherung, weil sie Besitz haben", weiß Mauser, sind aber oft Mindestrentner.
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