Frühe Dämmerung killt das Wild

Foto: ZOOM tirol
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BEZIRK NEUNKIRCHEN (bs). Was kann man tun um Wildunfälle zu vermeiden und was ist zu tun, wenns trotzdem passiert?
Wer kennt das nicht - die Tage werden kürzer und die Wildtiere offenbar auf der Straße mehr. Allerdings treffen bei dieser vermeintlichen Wildtier-Häufung zwei Faktoren zusammen: Wenn im Herbst viele Berufstätige zu ihrem Arbeitsplatz und von diesem nach Hause fahren, ist es noch oder schon dämmrig. In dieser Zeit ist auch das Wild besonders aktiv. Die Tiere ziehen aus dem Schutz des Waldes aus, um auf Wiesen oder Feldern zu äsen. Wildtiere wählen instinktiv den kürzesten Weg zu ihrem Ziel und entscheiden dabei nicht zwischen Straßen und Feldern. Bei Übergangsbereichen zwischen Wald und Feld ist das Risiko eines Wildunfalles daher besonders groß – hier sollten Fahrzeuglenker ganz besonders vorsichtig sein. Einen guten Hinweis auf besonders beliebte Wechsel-Routen bieten die entsprechenden Straßenschilder, die auch ernst genommen werden sollen. Ebenfalls auf eine Wildtierhäufung hinweisen blaue Reflektoren an den Straßenleitpflöcken,
die vom Wild optisch gut wahrgenommen werden können und die die Tiere - wie an der B27 zwischen Gloggnitz und Payerbach und anderen gefährlichen Abschnitten in unserem Bezirk - fernhalten sollen.

Lenkrad gut festhalten

„Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen relativ gering. Ein Ausweichmanöver ist nicht zu empfehlen, denn ein solches ist weitaus riskanter, als ein Zusammenstoß mit dem Tier“, erklärt Othmar Thann, Direktor des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).

Polizei rufen, Stelle markieren
Bezirksjägermeister Johann Schwarz klärt auf, was zu tun ist, wenn es kracht: „Einen Wildunfall bitte sofort bei der Polizei melden. Entlang der Straße gibt es Markierungen mit den Straßenkilometern, diese unbedingt merken oder aufschreiben und auch, von welcher Seite das Tier gekommen ist und wohin es gelaufen ist. Am besten, die Stelle markieren, damit wir Jäger es leichter bei der Nachsuche haben. 80 Prozent der angefahrenen Tiere finden wir nicht, weil die Angaben zu ungenau sind. Das heißt für die verletzten Tiere aber ein qualvolles, langes Leiden, ehe sie verenden. Aktuell habe er einen Fall, dass jemand ein totes Reh im Straßengraben entdeckt hat. Dieses Tier dürfte in der Nacht davor angefahren worden und dann verendet sein."

Reflektoren mit Warnton

Abgesehen vom Leid, das das Tier habe, sei es auch für die Jäger ein Schaden, denn ein solches tot aufgefundenes Wildtier könne auch nicht mehr verwertet werden. Um die Wildunfallszahlen zu senken, gebe es aktuell etwas Neues, Gutes am Markt, so Strasser: „Warnreflektoren mit akustischen Warngeräten. Die helfen wirklich, sind aber noch sehr teuer. Hier müsste man ein Konzept finden zwischen Jägerschaft, Versicherung und ev. Straßenverwaltung, damit man hier bei besonders gefährlichen Wildwechselstellen eine größere Sicherheit herstellen kann.“

Zahlen und Fakten

Im Bezirk Neunkirchen verenden pro Jahr mehr als 900 Wildtiere auf den Straßen. 600 Rehe, 70 Hasen, 50 Füchse, je 40 Marder und Dachse, 15 Fasane, jeweils an die fünf Wildschweine, Rotwild, Gämsen, Iltisse, Stockenten und Edelmarder. Tendenz leicht fallend.
Jährlich kommen in Niederösterreich mehr als 31.300 Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode. Im vergangenen Jahr wurden in NÖ dabei 114 Personen bei Wildunfällen (zum Teil schwer) verletzt, Todesfälle waren hier keine zu verzeichnen. In der Morgendämmerung und abends sind Wildtiere am aktivsten.
Ein Großteil der Wildunfälle sind Kollisionen mit Rehwild,
aber auch Zusammenstöße mit Hasen, Fasanen, Füchsen und auch Wildschweinen sind relativ häufig. Die meisten Unfälle ereignen sich in den Morgenstunden (zwischen 5 und 7 Uhr) sowie abends zwischen 20 und 23 Uhr.
Wenn es tatsächlich zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt, muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar. Getötetes Wild darf auf keinen Fall mitgenommen werden.

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