Nach Messerstichen in Wimpassing: Schottwiener wegen Mordversuchs vor Kadi
Das nicht rechtskräftige Urteil: 15 Monate Haft, davon 5 unbedingt.
Als am 8. Oktober des Vorjahres in Wimpassing Blut floss, war die Polizei zufällig in der Nähe.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Was am 8. Oktober letzten Jahres im Cafe Central in Wimpassing mit einer Rangelei begann und einer Messersattacke weiterging, endete mit einer Anklage wegen versuchten Mordes am Landesgericht.
Eifersucht spielte mit
Am Abend jenes Tages soll der damalige Lebensgefährte einer Mitarbeiterin des Lokals aus Eifersucht mit einem Gast in Streit geraten sein. Beim darauffolgenden Gerangel flog ein Tisch um und Geschirr ging zu Bruch. Laut Dr. Christian Stocker, Verteidiger des 45jährigen Angeklagten, wurde sein Mandant von dem anderen im Lokal niedergeschlagen und verletzt. Nachdem danach immer noch keine Ruhe war, soll der Angeklagte von seiner Freundin aufgefordert worden sein, zu gehen. Was er tat, und die Frau versperrte die Tür hinter ihm.
Zwei Stiche in die Brust
Der Mann hatte allerdings ihre Auto- und Wohnungsschlüssel. Deshalb soll er laut geklopft und danach mit dem Griff eines Klappmessers die Scheibe in der Tür eingeschlagen haben. Daraufhin ging jener Gast, mit dem er zuvor schon gerangelt hatte vor die Tür und wurde von dem Angeklagten sofort mit dem Messer attackiert. Die Stiche gingen zweimal in die linke Brustseite und einmal in den linken Arm. Das Opfer hatte großes Glück, denn die Stiche reichten nicht bis in die Brusthöhle. Es hat sich dann gewehrt und dem Mann zuerst das Messer abgenommen und ihn dann geschlagen.
Planquadrat in der Nähe
Glück im Unglück für das Opfer der Messer-Attacke: "Wir haben in der Nähe eine Schwerpunktaktion zum Thema Alkohol durchgeführt. Das war wichtig für die Rettungskette", erklärte Bezirkspolizei-Kommandant Johann Neumüller im Oktober im Bezirksblätter-Gespräch.
Aus Angst zugestochen
Beim Prozess rechtfertigte sich der Angeklagte damit, dass er Angst hatte, dass sein Angreifer vor der Tür gleich wieder auf ihn losgehen würde. “Ich dachte nicht, dass ich ihn schwer verletzen kann.“ Zum Tatzeitpunkt hatten beide Beteiligten, laut Sachverständigem Dr. Karl Dantendorfer, über zwei Promille Alkohol im Blut.
Im Prozess ging es vor allem um die Frage, ob in diesem Fall tatsächlich ein versuchter Mord vorliegt. Verteidiger Dr. Stocker: „Mein Mandant hat eine schwere Verletzung in Kauf genommen, aber sicher nicht eine tödliche. Der Ablauf war unglücklich, aber kein versuchter Mord.“
Dem folgten die Geschworenen, die den Angeklagten einstimmig wegen schwerer Körperverletzung zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt verurteilten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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