Neusiedl: "Keine Chance so zu überleben!"
Ab 1.1.2016 gilt für ür Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000,-- € und Barumsätzen über 7.500,-- € die Registrierkassenpflicht.
BEZIRK. Ausnahmen gelten für Umsätze im Freien. Im Rahmen der so genannten „Kalte Hände"-Regelung sind Umsätze bis 30.000 Euro pro Jahr auf öffentlichen Straßen, Plätzen ohne Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.
Die Bezirksblätter fragten bei Direktvermarktern, Gastwirten und Kleinunternehmen nach, wie sie diese Herausforderung meistern werden.
Noch bis Weihnachten offen
Tina Richter aus Neusiedl am See führt ihren "Kleinen Frechdachs" seit Oktober 2013. Bis Weihnachten wird sie ihr Kindermodengeschäft noch geöffnet haben, danach ist Schluss. "Dafür gibt es mehrere Gründe. Ein Faktor is
t auf jeden Fall die Baustelle, die ich mehrere Wochen vor meiner Tür hatte und durch die ich 50 bis 60 Prozent weniger Umsatz gemacht habe. Ein zweiter Faktor ist die Tatsache, dass ich mir keine Registrierkassa kaufe, die so teuer ist."
Registrierkassa vorhanden
Tina Richter hat nämlich eine Registrierkassa. Auch eine, die ein Journal ausdrucken kann. "Aber nicht so, wie es gewünscht ist", erzählt Richter. "Hätte der Umsatz gestimmt, hätte ich mir den Schritt überlegt. Aber so. Ich kann es mir einfach nicht leisten."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.