Freigänger-Katzen müssen kastriert werden
Seit 1.1.2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang muss kastriert werden. Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen und Katzen, die zur Zucht verwendet werden. 2016 wurde die Kastrationspflicht für Katzen auf Katzen in bäuerlicher Haltung ausgeweitet.
Eine Katze wird ab dem 5. Monat geschlechtsreif und wirft - wenn sie nicht kastriert wird - im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Nicht kastrierte Katzen mit Freigang vermehren sich oft unkontrolliert, was zu einem raschen Anwachsen der Population an wild lebenden Katzen führt (auch wenn nicht alle Tiere überleben). Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt neben einer zusätzlichen Belastung für viele Singvögel und andere geschützte Tierarten auch die Gefahr einer Ausbreitung von diversen Krankheiten, an denen die Katzen sehr oft schwer erkranken oder sogar sterben. So steigt etwa die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten wie Leukose, FIP, Katzenseuche und Katzenschnupfen, die auch freilaufende Hauskatzen gefährden.
Außerdem kommt es leider immer noch vor, dass Katzen-Babys durch streng verbotene tierquälerische Methoden wie Erschlagen oder Ertränken "dezimiert" werden. Dies ist ein Verstoß gegen das Verbot der Tötung gemäß § 6 Tierschutzgesetz und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
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