Kampf gegen Angstschnitte!
Neue Baumhaftung ab 1. Mai 2024!
Der Umweltschutz als Grund für eine Novellierung des Schadenersatzrechts im ABGB, das kommt nicht jeden Tag vor. Der Nationalrat hat in seiner März-Session einstimmig (!) eine Änderung des Haftungsrechts bei Bäumen beschlossen. Herangezogen wurde bei Schäden durch das Umstürzen eines Baumes bis dato die Bauwerkehaftung des § 1319 ABGB, die mit einer Beweislastumkehr des Halters verbunden war. Dies hatte zur Folge, dass viele Baumeigentümer Angst vor einem Schadenseintritt hatten und daher...