Der Friedhof als Begegnungszone

Das Verstreuen der Asche aus der Urne ist in Österreich verboten. Laut dem Leichenbestattungsgesetz gilt der Friedhofszwang. | Foto: RMA/Archiv
  • Das Verstreuen der Asche aus der Urne ist in Österreich verboten. Laut dem Leichenbestattungsgesetz gilt der Friedhofszwang.
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OBERALM (tres). "Die Gemeinde Oberalm als Friedhofsverwalter hat einen Trend zu berücksichtigen", sagt Bgm. Gerald Dürnberger.
Und dieser Trend sieht dermaßen aus, dass Urnengräber immer mehr werden und die Sargbestattungen zurückgehen.
"Die Kosten bei Urnengräbern sind geringer und die Pflege ist einfacher", weiß der Bürgermeister.

Urnen statt Särge

Darum soll im Oberalmer Friedhof nun eine neue Urnenwand errichtet und mehr Platz für Urnen-Erdgräber geschaffen werden. Dafür wurde ein Experte, ein Steinmetz und Theologe engagiert, der sich Gedanken darüber machen wird, wie ein solches, den heutigen Anforderungen entsprechendes Friedhofskonzept aussehen könnte. Danach gibt es eine öffentliche Ausschreibung für das Projekt.

"Die Rahmenbedingungen werden wir vorgeben", betont Dürnberger. Er will konkret auf die Bedürfnisse der Trauernden eingehen, würdige Ruhestätten schaffen, Bankerl aufstellen und neue Begegnungszonen am Friedhof errichten: "Es braucht gute Lösungen, die angenommen werden." Bei 100.000 Euro netto liegen die geschätzten Kosten für die Friedhofsumgestaltung.

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