Ein neuer "30er", der auch kontrolliert wird
Ab sofort gilt Tempo 30 durch den Gollinger Markt. Der Vollanschluss Kuchl soll folgen.
GOLLING (tres). Die Neujahrsvorsätze von Gollings Bürgermeister Toni Kaufmann (ÖVP) waren im heurigen Jänner klar: Die 30 km/h-Beschränkung in der engen Marktstraße (B 159) muss her!
"Ich schrecke nicht davor zurück, auch Protestmaßnahmen zu treffen", kündigte der Ortschef an. Gegenwind kam Anfang des Jahres noch vor allem von der Bezirks-hauptmannschaft.
Golling ist Pilotgemeinde
Doch jetzt sind Proteste der Gollinger, wie z. B. die Sperre der Bundesstraße, nicht mehr nötig: Die BH Hallein gab grünes Licht. Ab sofort darf nur mehr mit 30 km/h statt der bisher erlaubten 50 km/h, durch Golling gefahren werden - und zwar vom Gemeindeamt bis nach der Polizeidienststelle.
Dafür eingesetzt hat sich Landesrat Hans Mayr (TEAM), beim Land zuständig für Verkehr
Infrastruktur und Wohnbau. Er stellte aber gleich klar, dass dies ein Pilotprojekt sei, das vorerst auf drei Jahre befristet ist und dass jetzt nicht jede Gemeinde mit demselben Wunsch daher kommen könne: "Golling erprobt damit Möglichkeiten einer Begegnungszone. Endgültig entschieden, ob der 30er bleibt, wird, wenn nach der Probephase alle Fakten auf dem Tisch sind."
Geschwindigkeits- und Lärmmessungen sollen die Grundlage für die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bilden.
Enteignung ist denkbar
Bgm. Kaufmann freut sich: "In unserem Zentrum gibt es allein neun Gasthäuser, die nun von weniger Lärm profitieren."
Das Land sei der Marktgemeinde Golling gegenüber auch in einer "Bringschuld" gewesen, sagt Mayr, weil mit der Errichtung des Kuchler Gewerbegebietes Brennhoflehen im Jahr 1990 eigentlich der A 10-Vollanschluss in Kuchl fällig gewesen wäre, der aber heute noch immer nicht da ist: Es ist nur ein Auffahren auf die Tauernautobahn in Richtung Salzburg (nicht Golling) bzw. ein Abfahren in Richtung Golling (nicht Salzburg) möglich.
Auch Kuchls Bgm. Andreas Wimmer möchte den Vollanschluss. Dafür bräuchte die ASFINAG aber Grund von Rupert L., doch der will diesen nicht hergeben. Mayr stellte nun klar, "dass man im Fall der Fälle auch über eine Entgeignung nachdenken müsse", er hoffe aber auf eine gesprächsorientierte Lösung mit dem Grundstückseigentümer.
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