400 Euro für "Wir fürs Tier Oberwart"

Der Verein "Wir fürs Tier Oberwart" erhielt von LA Karin Stampfel 400 Euro. Seit 1. April ist eine neue Gesetzesregelung für Streunerkatzen in Kraft. | Foto: FPÖ
  • Der Verein "Wir fürs Tier Oberwart" erhielt von LA Karin Stampfel 400 Euro. Seit 1. April ist eine neue Gesetzesregelung für Streunerkatzen in Kraft.
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EISENSTADT/OBERWART. Tierschutz ist der Freiheitlichen Landtagsabgeordneten und Tierliebhaberin Karin Stampfel ein großes Anliegen. Im Rahmen eines Gespräches mit dem Verein "Wir fürs Tier" wurde viel zum Thema Tierschutz und vor allem über die Streunerkatzen-Problematik besprochen sowie eine Spende in der Höhe von 400 Euro überreicht.
„Im Vergleich zu anderen Parteien reden wir nicht nur am Welttierschutztag über Tierschutz. Wir handeln auch an den übrigen Tagen und versuchen somit vielen Tieren Leid zu ersparen!“, so die Tierschutzsprecherin.

Bewusstseinsbildung

Stampfel will besonders im Bereich der Streunerkatzen die Bewusstseinsbildung stärken und das Thema in die Öffentlichkeit bringen: „Jetzt, wo auch Bauernhofkatzen endlich kastrationspflichtig sind, ist es noch wichtiger darauf aufmerksam zu machen. Man tut dem Tier aber auch dem Menschen nichts Gutes, wenn man glaubt, es sei egal, ob eine Katze kastriert ist oder nicht.“
Seitens des Landes wurde ein Gutschein-System entwickelt, welches die Streunerkatzen-Population eindämmen soll. "Doch diese Gutscheine reichen bei Weitem nicht aus, um das Problem wirklich in Griff zu bekommen", meint Stampfel.

Stammtische geplant

Gemeinsam mit dem Verein „Wir fürs Tier“ und weiteren Experten wird es zum Thema Streunerkatzen 3 Stammtische im Nord-, Mittel- und Südburgenland geben. Die Termine werden noch bekanntgegeben.
Stampfel: „Ich bedanke mich vor allem bei dem Verein „Wir fürs Tier“ und Obfrau Alice Pichler für ihren unermüdlichen Einsatz in dieser Sache und die gute Zusammenarbeit zum Wohle der Tiere!"

Neue Regelung für Streunerkatzen

Seit 1. April 2016 gibt es durch die Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung neue gesetzliche Bestimmung für die Kastrationspflicht von Katzen, die ins Freie dürfen und nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden.
Bisher waren Katzen, die in „bäuerlicher Haltung” lebten, von der Kastrationspflicht ausgenommen. Die Ausnahme betraf Katzen, die sich auf Bauernhöfen aufhielten, dort auch möglicherweise gefüttert wurden, aber nicht dem Hofbesitzer gehörten.
Diese Regelung führte in der Vergangenheit zu Unklarheiten und langen Rechtsstreitigkeiten.
Durch die nun geltende Rechtsbestimmung ist eine klare Regelung geschaffen worden. Nicht kastrierte Katzen vermehren sich rasch und unkontrolliert. Dies kann auch zur Ausbreitung von Katzenkrankheiten führen und stellt insbesondere auf landwirtschaftlichen Betrieben ein erhöhtes Hygienerisiko dar.
Wer sich nicht an die Kastrationspflicht für seine Katzen hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die Katze muss man trotzdem von einem Tierarzt kastrieren lassen – also besser gleich und ohne Strafe. Werden Katzen zur kontrollierten Zucht gehalten, muss dies bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden.

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