Registrierkassenregelung: „Korrekturen waren dringend notwendig“

Bezirksjungbauern Obmann Harald Wilhelmer (li.) und BPO LAbg. Martin Mayerl. | Foto: VP Lienz
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Die im Zuge der Steuerreform eingeführte Registrierkassenpflicht hat nicht nur bei vielen Unternehmen sondern auch bei zahlreichen Vereinen für Verunsicherung gesorgt. Viele fürchteten den bürokratischen Aufwand nicht mehr bewältigen zu können.
Der Aufschrei war von vielen Seiten groß und hat nun auch Wirkung gezeigt. Der Ministerrat hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem bürokratische Hürden abgebaut werden. Damit zufrieden zeigt sich neben Osttirols Jungbauernschaft auch VP-Bezirksparteiobmann Martin Mayerl.

Unbezahlbare Arbeit

„Die Arbeit der Ehrenamtlichen in unseren Vereinen ist im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbar. Es kann nicht sein, dass diese wichtige Säule des öffentlichen Lebens untergraben wird. Wir dürfen den Freiwilligen für ihre ehrenamtliche Arbeit im Dienste der Allgemeinheit nicht auch noch Prügel vor die Füße werfen, sondern müssen sie stärken. Die nun vorgenommenen Korrekturen waren deshalb dringend notwendig und richtig“, bricht Mayerl eine Lanze für die zahlreichen Verbände, Vereine und Organisationen des Bezirks.

Traditionsveranstaltungen gesichert

Im nunmehr beschlossenen Maßnahmenpaket enthalten ist beispielsweise, dass steuerbegünstigte Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und Einsatzorganisationen auch ohne Registrierkassen 72 statt 48 Stunden dauern dürfen. Eine weitere Verbesserung ist, dass bei großen Veranstaltungen auch „vereinsfremde“ Personen aushelfen dürfen, ohne dass die Steuerbegünstigung verloren geht. Vor allem diese Entschärfung ist für größere Veranstaltungen unabdingbar, wie Bezirksjungbauern Obmann Harald Wilhelmer bestätigt. „Die Ausrichtung der über 100 Feste die die einzelnen der 36 Ortsgruppen jedes Jahr organisieren sind mit riesigen organisatorischen Aufwand verbunden. Traditionelle Festveranstaltungen auch der anderen großen Verbände wie Musik-, Schützen- oder andere Trachten Vereine, wären damit praktisch vor dem Aus gestanden“, unterstreicht Wilhelmer, wie wichtig die beschlossenen Änderungen für die heimischen Vereine sind.

Erleichterungen für Wirtschaft

Ebenfalls im Paket enthalten sind Vereinfachungen für Vereinskantinen, die vor allem den Sportvereinen zu Gute kommen. Wenn Kantinen maximal 52 Tage im Jahr geöffnet haben und eine Umsatzgrenze von 30.000 Euro nicht überschreiten, benötigen sie auch in Zukunft keine Registrierkasse. Erleichterungen gibt es auch für die Wirtschaft: Wenn einzelne Unternehmensumsätze bis 30.000 Euro außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden („Kalte-Hände-Regelung“) ist auch künftig keine Registrierkasse notwendig. Keine Registrierkassenpflicht gibt es zudem für Alm-, Berg-, Schi- und Schützhütten wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht übersteigen.

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