Infoabend zu „Altersteilzeit und Teilpension“

KR Kurt Steiner (li.) und AK Experte Meinhard Pargger. | Foto: AK Tirol
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LIENZ. Mit der Altersteilzeit können ältere Beschäftigte mit Zustimmung des Arbeitgebers ihre aktuelle Arbeitszeit (von mindestens 60 Prozent der Normalarbeitszeit) auf 40 bis 60 Prozent reduzieren und sich somit einen gleitenden Übergang in die Pension schaffen. Entsprechend groß war das Interesse am Infoabend in der AK Lienz. Nach der Begrüßung durch Kammerrat Kurt Steiner erklärte AK Experte Meinhard Pargger den 60 Besuchern die gesetzlichen Bestimmungen.

Voraussetzungen für die Altersteilzeit sind ein Mindestalter von 53 Jahren (Frauen) bzw. 58 Jahren (Männer) sowie 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 25 Jahren. Das Entgelt beträgt 70 bis 80 Prozent des früheren Bezuges, die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber weiter voll an die Krankenkasse überwiesen. Die Höchstlaufzeit beträgt 5 Jahre. Und beim Blockmodell muss spätestens mit Beginn der Freizeitphase eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Mehrkosten des Arbeitgebers werden vom AMS durch einen Lohnausgleich von 90 Prozent (bei durchgehender Vereinbarung) bzw. 50 Prozent (beim Blockmodell) ersetzt.
Seit 1. Jänner 2016 gibt es auch die Möglichkeit einer sogenannten „Teilpension“. Allerdings derzeit nur für Männer, die schon 62 sind und die Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension erfüllen. Sie entspricht inhaltlich der „normalen“ Altersteilzeit, bringt dem Arbeitgeber aber einen höheren Lohnausgleich (100 Prozent).

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