Perg: Bezirk der wilden Tiere

Vogelspinnen und andere Wildtiere müssen behördlich gemeldet werden. | Foto: ted007/Fotolia
  • Vogelspinnen und andere Wildtiere müssen behördlich gemeldet werden.
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BEZIRK PERG (mikö). Wildtiere stellen besondere Ansprüche an Haltung und Pflege. Daher dürfen sie nur nach vorheriger Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) gehalten werden. Im Bezirk sind eine Reihe von Exoten registriert. Neben verschiedensten Schildkröten werden in den Wohnzimmern der Perger Chamäleons, Echsen, Bartagamen und Geckos gehalten. Daneben Nattern, Boas, Pythons und Vogelspinnen. Gemeldet sind neben heimischen Singvögeln auch Papageien, Aras, Amazonen, Uhus und Sträuße. "Nach Mitteilung der Haltung erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch Amtstierarzt und Tierschutzombudsstelle. In speziellen Fällen wird vor Ort überprüft", sagt Klaus Pötscher von der BH Perg. Es komme immer wieder zu Anzeigen: "Wobei es meist um die mangelhafte Verwahrung der Tiere, wie etwa zu kleine Käfige oder Gehege, oder um die Nichtanzeige der Haltung bei der Behörde geht." Was generell wichtig ist? Sich vorab informieren: Über Haltung, Kosten, Platz- und Betreuungsbedarf. "Ohne echte Leidenschaft und intensive Beschäftigung mit den Wildtieren ist von einer Haltung abzuraten, da diese bald wieder aufgegeben werden wird. Wir empfehlen ein Gespräch mit einem erfahrenen Halter", so Pötscher. In der BH erhalten Interessenten Infos. Verboten ist die Haltung von Menschenaffen, Schuppentieren, Schleichkatzen, Hyänen, Großkatzen, Großbären und Rüsseltieren.

Meldepflichtig

Alle Wildtierarten der Säugetiere, außer Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen

Alle Wildtierarten der Vögel, außer Arten der Unzertrennlichen, Wellen-, Nymphen- und Plattschweifsittiche, Prachtfinken, chinesische Sonnenvögel, chin. Zwergwachteln und Diamanttäubchen

Alle Arten von Reptilien und alle Arten der Lurche

Fische, die in Freiheit mehr als 1 Meter lang werden

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Foto: Cityfoto
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