Bildungsministerin will Gesetz ändern - Atifa von der Pflichtschule ausgeschlossen

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Bis zur Gesetzesänderung will Landesrat Anschober für die Betroffenen individuelle Lösungen erreichen.

BEZIRK (zin). Auf großes Echo stieß der Beitrag „Von Schule ausgeschlossen“ in unserer Ausgabe vom 29. September.
Kathrin Liener, Sprecherin von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid, dazu: „Wenn wir Integration leben und jugendlichen Flüchtlingen eine Chance geben wollen, an unserer Gesellschaft teilzuhaben, sollten wir sie nicht aus bestehenden Klassenverbünden herausholen. Deshalb lassen wir aktuell die Möglichkeit eine Gesetzesänderung und damit die des freiwilligen Weiterbesuchs für ein 10. Schuljahr prüfen. Außerordentliche Schüler, die das 9. Schuljahr abgeschlossen haben und somit nicht mehr schulpflichtig sind, haben derzeit keine Möglichkeit, ein freiwilliges 10. Schuljahr zu absolvieren. Das ist bestehende Rechtslage, die mit den Behörden in OÖ bereits im Vorjahr geklärt wurde. Damit junge Flüchtlinge ein Bildungsangebot über die Schulpflicht hinaus bekommen, haben wir mit den Mitteln des Integrationstopfs II umfangreiche alternative Angebote geschaffen.“

Harald Walser, Bildungssprecher der Grünen im Nationalrat: "Ich setze mich seit über einem Jahr dafür ein, dass alle Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren, die bisher keinen Pflichtschulabschluss haben, Zugang zu Polytechnischen Schulen erhalten. Dort können sie den Abschluss nachholen."

Tina Schmoranz, Büro Landesrat Rudi Anschober: „Bisher war es in OÖ möglich, nach der Pflichtschule weiter ein freiwilliges 10. Schuljahr zu besuchen. Auch um die Deutsch-Kenntnisse für eine Lehre zu verbessern. Dies wurde aktuell vom Ministerium untersagt.“ Nach einem positiven Gespräch mit Ministerin Hammerschmid hofft Anschober auf eine Gesetzesänderung bis zum Jahreswechsel, damit die Barrieren gegen einen freiwilligen Besuch der 10. Schulstufe abgebaut werden. Bis zur Gesetzesänderung will Anschober für die Betroffenen individuelle Lösungen erreichen.

Bericht vor 14 Tagen: http://www.meinbezirk.at/perg/politik/von-der-schule-ausgeschlossen-ich-moechte-so-gerne-in-der-schule-deutsch-lernen-d1871237.html


Mitteilungen aus dem Bildungsministerium
:
Wir haben derzeit folgende Situation: Außerordentliche SchülerInnen, die das 9. Schuljahr abgeschlossen haben und somit nicht mehr schulpflichtig sind, haben derzeit keine Möglichkeit, ein freiwilliges 10. Schuljahr zu absolvieren. Das ist die bestehende Rechtslage (§ 4 Abs. 1 SchUG), die mit den Behörden in OÖ bereits im vergangenen Jahr geklärt wurde und auf die im Rundschreiben des BMB lediglich erneut aufmerksam gemacht wurde.
Damit junge Flüchtlinge dennoch ein Bildungsangebot – über die Schulpflicht hinaus – bekommen, haben wir mit den Mitteln des Integrationstopfs II umfangreiche alternative Angebote geschaffen:
- Übergangsstufe für BMHS (Ausweitung der Lehrgänge von 44 auf 60 im neuen Schuljahr)
- Übergangsstufe für AHS (36 neue Lehrgänge ab diesem Schuljahr)
- Übergangsstufe zur Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss (30 neue Lehrgänge, Start November 2016)
- 1.200 zusätzliche Basisbildungsplätze (insgesamt 2.400) im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung für 15- bis 19-jährige junge Flüchtlinge
Wenn wir Integration leben und jugendlichen Flüchtlingen eine Chance geben wollen, an unserer Gesellschaft teilzuhaben, sollten wir sie nicht aus bestehenden Klassenverbünden herausholen. Deshalb lassen wir aktuell die Möglichkeit einer Änderung des Gesetzes § 4 SchUG und damit die des freiwilligen Weiterbesuchs für ein das 10. Schuljahr prüfen.

Nationalrat Harald Walser, Bildungssprecher der Grünen:
Der Ausschluss von altersgerechten Bildungsangeboten bringt nichts, außer Frustration bei den betroffenen Jugendlichen.

Ich setze mich seit über einem Jahr dafür ein, dass alle Jugendlichen zwischen 15 und 18, die bisher keinen Pflichtschulabschluss haben, Zugang zu Polytechnischen Schulen erhalten. Dort können sie den Abschluss nachholen und Anschluss an die weitere (berufliche) Bildung finden. Den Antrag, Bildungseinrichtungen jenseits der Pflichtschulen für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund zu öffnen, haben die Regierungsparteien, FPÖ und Team Stronach leider abgelehnt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/UEA/UEA_00545/index.shtml

In einem weiteren Antrag fordere ich den Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag in Österreich: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01324/index.shtml Kinder und Jugendliche sollen schon in den Erstaufnahmestätten die Möglichkeit bekommen, an schulischen Angeboten teilzunehmen. Der Antrag wurde von den Regierungsparteien vertagt.
In der Ausbildungspflicht für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren sind AsylwerberInnen nur soweit erfasst, dass sie Deutschkurse bis zum Niveau 1A erhalten können. Dieses Sprachniveau erreichen Jugendliche schon nach zwei bis drei Monaten in der Schule. Das Asylverfahren dauert allerdings mehrere Monate bis Jahre, auch bei Jugendlichen.

Mit der Weigerung der Regierungsparteien, diesen Jugendlichen rasch Zugang zu altersgerechter und anschlussfähiger Bildung zu eröffnen, werden große Probleme auf uns zukommen. Die Jugendlichen verlieren wichtige Bildungszeit und damit den Anschluss an den Arbeitsmarkt. In diesem wichtigen Bereich nicht zu investieren bedeutet, diese (zum Teil traumatisierten) Jugendlichen sich selbst zu überlassen. Sie brauchen aber Führung und Begleitung von Erwachsenen und Institutionen, damit sie in Österreich Fuß fassen und als Erwachsene ihr wirtschaftliches und soziales Leben in diesem Land selbst in die Hand nehmen können. Diese Jugendlichen in Erwachsenenbildungsmaßnahmen zu setzen hat keinen Sinn. Auch in Österreich aufgewachsene Jugendliche wären vom notwendigen Grad der Selbstorganisation und Selbstmotivation überfordert.

Büro Landesrat Anschober:

Bei der Regelung geht es explizit um „außerordentliche SchülerInnen“, das sind hauptsächlich SchülerInnen, die der Unterrichtssprache Deutsch noch nicht mächtig sind, also v.a. MigrantInnen und AsylwerberInnen.
Diese dürfen entsprechend ihres Alters die passende Schulstufe besuchen, aber eben als „außerordentliche SchülerInnen“ – d.h. mitunter ohne Benotung. Bisher war es in OÖ möglich, nach der Pflichtschule weiter ein freiwilliges 10. Schuljahr zu besuchen (z.B. auch um die Deutsch-Kenntnisse für eine Lehre noch zu verbessern). Dies wurde aktuell vom Ministerium untersagt, mittlerweile aber nach dem Gespräch mit LR Anschober und dem öffentlichen Aufschrei wird nach Alternativlösungen gesucht, für alle betroffenen Kinder sucht LR Anschober im Zuge eines Runden Tisches nach Lösungen, damit diese möglichst schnell wieder lernen können.

„Ordentliche“ SchülerInnen, egal ob ÖsterreicherInnen oder MigrantInnen und AsylwerberInnen mit ausreichend Deutsch-Kenntnissen (dh Asylwerber wurde als ordentlicher Schüler geführt und hat ein Zeugnis bekommen), dürfen natürlich das freiwillige 10. Schuljahr besuchen. Mag.a Tina Schmoranz
Pressereferentin
hier einige Infos aus unserem Büro sowie aus PAs von LR Anschober dazu, jederzeit einsehbar auch auf unserer Website unter www.anschober.at.

Das Bildungsministerium hat das oö. Bildungskonzept - welches ein 10. Schuljahr für außerordentliche Schüler/innen (Flüchtlinge und Migrant/innen), die schon zuvor im System waren (insgesamt 126 Kinder), vorgesehen hatte – per Bescheid gekippt.
LSI und Jurist/innen versuchten eine gegenteilige Lösung, doch wurde diese nicht gefunden, weshalb nun der Bescheid rundging.
2.219 Flüchtlingskinder sind nun in die Schule eingetreten – entgegen der ursprünglich gelisteten 2.245.
Die Schulen wurden davon Donnerstag und Freitag vor Schulbeginn informiert. Für die Schüler/innen waren die Unterrichtsmaterialien bereits gekauft, viele hatten sich seit Wochen vorbereitet und gefreut aufs Lernen. Z.B. ein Mädchen aus Afghanistan, das aus ihrer Heimat geflohen ist, weil die Taliban Terror gegen Mädchenschulen ausüben. Die sich auf den Schulbeginn gefreut hat und nun am Boden zerstört ist – Frust, Enttäuschung.
Bei einem ohnehin geplanten Treffen mit Bildungsministerin Hammerschmid hat LR Anschober das Thema sofort angesprochen. „Nach der positiven Bereitschaft von Bildungsministerin Hammerschmid, eine Gesetzesänderung rasch zu realisieren, um die Barrieren gegen einen freiwilligen Besuch der 10.Schulstufe zu ermöglichen, hoffe ich auf eine konsequente Unterstützung durch den Koalitionspartner in der Bundesregierung mit Ziel einer Reform bis zum Jahreswechsel, dann könnte die Umsetzung im Schulalltag ab dem Schulsemester möglich sein", hofft Oberösterreichs Integrations-Landesrat Rudi Anschober nach einem Gespräch mit der Ministerin und verweist auf die Zukunft von 126 Betroffenen in Oberösterreich, aber auch vielen ähnlichen Situationen in anderen Bundesländern.
Zwischenlösung in OÖ: Anschober sitzt Anfang Oktober mit den betreuenden NGOs, dem Landesschulrat und den Bildungseinrichtungen bei einem Runden Tisch zusammen, um für alle Betroffenen individuell eine gute Lösung zu erreichen: „Es gibt auch alternative Bildungsangebote, die eine Option darstellen. Jetzt ist jedenfalls die Tür geöffnet, dass insgesamt gute Lösungen geschaffen werden."

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