Drohung via Facebook brachte Pielachtaler vor Gericht

Staatsanwalt Karl Fischer | Foto: Probst

PIELACHTAL (ip). Via Facebook nahm ein 44-Jähriger aus dem Pielachtal im Mai 2015 Kontakt zu einer 15-Jährigen, die er als Kind noch in Erinnerung hatte, auf. Rasch kam er auf sexuelle Themen zu sprechen. Doch nicht das Mädchen selbst, dem die Anspielungen seltsam vorkamen, sondern der Freund der Jugendlichen setzte die Kommunikation fort und übergab aufgrund einer Drohung schließlich das gesamte Protokoll der Polizei.
Ihm sei das Mädchen bei Facebook als Freundin vorgeschlagen worden, so der 44-Jährige am Landesgericht St. Pölten. „Bist noch immer wunderschön“, habe er als Einstieg geschrieben. Es folgten Einträge wie „Ich mach es sicher ohne Schmerzen“ bis hin zur Aufforderung, in seinen LKW zu kommen. Nicht zuletzt schickte er ihr noch ein Bild seines erigierten Penis. Schließlich drohte er, falls die 15-Jährige nicht in seinen LKW käme, würde er alles ihren Eltern erzählen.
Im LKW habe er nur reden wollen, so der Beschuldigte zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Fischer, der zum Staunen des Richters „nur“ von einer versuchten Nötigung ausgegangen war. „Bleiben Sie bei der Wahrheit, sonst sind Sie schnurstracks bei der Frau Vizepräsidentin wegen sexueller Nötigung“, warnte Herr Rat.
„I hob an Blödsinn g´mocht“, bekannte der Angeklagte und ergänzte: „Ich werde das nie mehr machen!“
„Natürlich sind Sie auch provoziert worden“, meinte der Richter, kam aber doch immer wieder auf mögliche pädophile Neigungen zu sprechen. „Man muss im Zweifel davon ausgehen, dass Sie sie herhaben wollten. Was dann passiert wäre, will ich mir gar nicht ausmalen“, stellte der Richter in den Raum. Für einen Schuldspruch wegen sexueller Nötigung reichte es dennoch nicht. Die Verurteilung erfolgte dem Strafantrag entsprechend wegen versuchter Nötigung . Dafür gab es fünf Monate bedingt, sowie Bewährungshilfe für die Probezeit von drei Jahren (nicht rechtskräftig).

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