Der Faustschlag war ein richtiger "Notwehrexzess"
PIELACHTAL (ip). Nicht wegen schwerer Körperverletzung, sondern nur wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilte der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek einen 27-Jährigen aus dem Pielachtal zu zwei Monaten bedingter Haft und entsprach damit der Wertung von Verteidiger Gerhard Taufner, der von einem Notwehrexzess seines Mandanten sprach (nicht rechtskräftig).
Bei einer Halloween-Party im vergangenen Jahr in Kirchberg an der Pielach, wo es zwischen einigen Burschen zu Stänkereien und Stößen kam, wurden die Streithähne aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Der Angeklagte wurde daraufhin mehrfach von einem 18-Jährigen mit Schlägen attackiert. Er wehrte sich, der Angreifer ging mit einem gebrochenen Unterkiefer zu Boden und blieb bewusstlos mit einer Rissquetschwunde und einer Gehirnerschütterung liegen. Angst, weiter von dem 18-Jährigen geschlagen zu werden, sei als Motiv für die Gegenwehr zu sehen. Der Faustschlag selbst sei allerdings zu heftig gewesen, so Wiaderek in seiner Urteilsbegründung. Opfervertreterin Regina Krahofer erwirkte 1.000 Euro Schmerzensgeld für den 18-Jährigen.
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