Hilfe für Vereine durch den Steuerdschungel
ZELL AM SEE. Der erste Infoabend in der Wirtschaftskammer Zell am See der neuen Initiative "Pinz-Power – Neue Festkultur" war ein großer Erfolg. Rund 180 interessierten Vereinsobleuten und -funktionären nahmen die Gelegenheit war, sich über neue Bestimmungen zu informieren.
Hilfreicher Leitfaden
Der Regionalverband Pinzgau, Akzente Pinzgau, Forum Familie Pinzgau und das Bezirkspolizeikommando haben unter der Leitung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Maßnahmen für einen möglichst reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen und Festen erarbeitet. In einer Vortragsreihe werden diese Informationen und Tipps den Verantwortlichen in den Vereinen nähergebracht. Die erste Veranstaltung mit dem Steuerberater Christian Gruber war dem Thema "Steuern und Registrierkassenpflicht für Vereine" gewidmet.
Wann ist die Registrierkasse Pflicht?
Erwartungsgemäß groß war dabei das Informationsbedürfnis an der neuen Registrierkassenpflicht: So muss jeder Verein, der einen Jahresumsatz ab 15.000 Euro netto erzielt und bei dem auch die Barumsätze (inklusive Bankomat- und Kreditkartenzahlungen) 7.500 Euro netto überschreiten, grundsätzlich seit 1. Jänner die Bareinnahmen mit einer Registrierkasse elektronisch aufzeichnen. Erleichterungen sind hier beispielsweise für abgabenrechtlich begünstigte Vereine möglich, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Erleichterungen gibt es hier bei so genannten kleinen Vereinsfesten mit einer maximalen Dauer von 48 Stunden.
Was ist ein steuerbegünstigter Verein?
Gruber ging auf Fragen wie, was ist ein steuerbegünstigter Verein, welche Aufzeichnungspflichten gibt es, sowie auf die Themenbereiche Vereinsfeste und Steuern, Werbeabgabe sowie Dienstverhältnisse ein. Sobald ein Verein durch eine wirtschaftliche Tätigkeit unternehmerisch mit anderen Marktteilnehmenden in Konkurrenz tritt, sind diese Tätigkeiten grundsätzlich steuerpflichtig. Für Körperschaften, die einen begünstigten Zweck verfolgen, bestehen viele abgabenrechtliche Begünstigungen, unter anderem beim Umsatz- und Körperschaftssteuerrecht sowie beim Gebühren- oder auch Kommunalsteuerrecht. Voraussetzung ist allerdings, so der Steuerexperte, dass der Verein sowohl nach der Rechtsgrundlage (Vereinssatzung, Gesellschaftsvertrag) als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und grundsätzlich unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Vereinsstatuten sind entscheidend
Daher sei bei der Statutenabfassung aus steuerlicher Sicht unbedingt zu beachten, dass in den Rechtsgrundlagen eines Vereins die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen klar und eindeutig zu erkennen sind. Aufgrund des großen Interesses sagte Gruber zu, einen Leitfaden mit den wichtigsten Fakten zu den zentralen Themen des Abends zusammenzustellen. Dieser soll in Kürze zur Verfügung stehen.
Weitere Infos zu Jugendschutz und Haftungsfragen
Für die nächsten beiden Informationsabende sind folgende Themen vorgesehen: "Pinz-Power – Neue Festkultur: Jugendschutz" (Ende April) sowie "Pinz-Power – Neue Festkultur: Haftungen und rechtliche Rahmenbedingungen" (Mai).
Verantwortliche in den Vereinen unterstützen
"Die Vereinsfunktionäre sind von den strengen Bestimmungen sehr betroffen. Sie fanden jedoch die Initiative von Pinz-Power sehr positiv. Diverse Vereine werden zusätzlich zu diesem Infoabend individuelle Beratung einholen", so Bernhard Gratz, der derzeitige Leiter der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, nach der Veranstaltung. "Wir unterstützen mit dieser Vortragsreihe die Verantwortlichen in den Vereinen und bieten ihnen maßgebliche Informationen über Veranstaltungsorganisation, Haftungen, Veranstaltungs-, Vereins- sowie Steuerrecht. Darüber hinaus gibt es Tipps und Vorschläge für den Ablauf und die inhaltliche Gestaltung von Vereinsfesten. Diese helfen, dass Festveranstaltungen gewaltfrei und ohne Alkoholexzesse ablaufen können. Auf den Jugendschutz legen wir dabei besonderen Wert."
Text und Foto: LMZ
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