Regeln rund um die lieben Vierbeiner
Welche Regeln im Zusammenleben mit Tieren im Bezirk beachtet werden müssen.
REGION PURKERSDORF. Seit erstem April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufende Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Dabei gibt es ein Gewirr von Regeln, die teilweise von Ort zu Ort unterschiedlich sind.Wir haben uns in der Region Purkersdorf umgehört, welche Regeln wo gelten, und was die Hunde- und Katzenhalter von Kastrationspflicht, Leinenzwang und Maulkorb wissen und halten.
Purkersdorf: Bestimmung aus 1993
Abseits der bundes- und landesweiten Regelungen haben die Gemeinden der Region keine weiteren Bestimmungen – außer der Stadtgemeinde Purkersdorf: In der Umweltverordnung – aus dem Jahr 1993 – wurden zwei Passagen zur Tierhaltung festgelegt. Hunde sind beispielsweise im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen und von Rasen- bzw. Grünflächen, Spielplätzen oder Sandkästen fernzuhalten. Außerdem ist der Hundeführer gemäß der Bestimmung aus dem Jahr 1993 dazu verpflichtet Hundekot sofort zu entfernen. Das Halten von Tieren im Ortsgebiet ist zudem laut der Umweltverordnung nur dann erlaubt, wenn Vorkehrungen getroffen wurden, die gesundheitliche Gefährdung von Menschen und Tieren und über das zumutbare Maß hinausgehende Geruchs- oder Lärmbelästigung ausschließen. "Meines Erachtens haben diese zwei Passagen aufgrund der seither erfolgten Gesetzesentwicklung keine praktische Wirkung mehr", relativiert Amtsleiter Burkhard Humpel.
Leinenpflicht sinnvoll
Laut dem nö. Hundehaltegesetz müssen Hunde in geschlossenen Siedlungsgebieten an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden, Listenhunde hingegen müssen immer mit Leine und Beißkorb geführt werden, informiert Amtstierarzt Holger Herbrüggen. „Gerade in den sehr dicht besiedelten Gebieten eines Ortes finde ich die Leinenpflicht für alle Beteiligten sehr sinnvoll", meint Hundehalterin Nina Gruy-Jany vom Verein Menschengarten aus Mauerbach. Auch Giovanna Brizzi vom Pressbaumer All Inside-Zentrum und Halterin von zwei Hunden und fünf Katzen, stimmt dem zu: "In dicht besiedelten Stadtgebieten finde ich auch eine Maulkorbpflicht nicht schlecht", denn fremde Hunde könne man oft nur schwer abschätzen.
Schade: Schul-Verbot für Haustiere
Etwas bedauerlich hingegen findet Nina Gruy-Jany, dass Haustiere vielerorts nicht in Schulen oder Kindergärten mitgenommen werden dürfen: "Als ich Kind war durften andere immer wieder ein Haustier mitnehmen um anderen Kindern so die Möglichkeit zum Kontakt zu geben, heutzutage geht das nicht mehr. Da finde ich werden Kinder etwas zu sehr beschützt – ich fände das sehr entwicklungsfördernd." Ansonsten empfinde sie sich als Hundehalterin jedoch nicht über-reguliert.
Kastration: Mittelweg erwünscht
Für Halter freilaufender Katzen gilt seit April eine umfassende Kastrationspflicht, ausgenommen sind nur Zuchtkatzen. Bei Amtstierarzt Herbrüggen gab es darüber bislang noch keine Beschwerden, im Zweifelsfall wird jedoch zur Untersuchung geraten: "Als Tierarzt ist es ohne Untersuchung schwer festzustellen, ob eine weibliche Katze kastriert wurde."
Giovanna Brizzi kann als Halterin von fünf Katzen zwar die neu eingeführte Kastrationspflicht nachvollziehen, betont jedoch: "Was ich daran traurig finde ist wie sehr wir es gewohnt sind dass wir die Tiere kastrieren. Zwei meiner Katzen hatten an der Kastration sehr lange zu kämpfen, ganz ohne ist das nicht." Sie persönlich würde sich, im Falle der Kastrationspflicht, einen Mittelweg wünschen: „Ich würde mir zum Wohle der Tiere einen Mittelweg wünschen zwischen diesem 'nur Züchter dürfen züchten' und alle anderen nicht – ich finde vor allem den Züchtern sollte man auf die Finger schauen.“
ZUR SACHE:
Die jährlichen Hundeabgaben der Gemeinden der Region im Überblick (Nutzhunde in allen Gemeinden 6,54 Euro jährlich pro Hund). Die Abgaben gliedern sich wie folgt: Hunde / Hunde mit Gefährdungspotential, Angabe jeweils pro Hund und Jahr.
Purkersdorf: 37 Euro (für jeden weiteren Hund 52 Euro) / 100 Euro
Gablitz: 30 Euro / 65,40 Euro
Mauerbach: 33 Euro / 66 Euro
Pressbaum: 40 Euro / 100 Euro
Tullnerbach: 30 Euro / 90 Euro
Wolfsgraben: 40 Euro / 70 Euro
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