Mutter mit Baby eingesperrt
„Ich wollte nicht, dass sie wegläuft“, gab ein 24-Jähriger vor Polizeibeamten zu Protokoll. Diese wurden von einer Nachbarin des Ehepaares gerufen, nachdem die junge Mutter eines drei Wochen alten Sohnes geschrien hat: „Helfen´S ma, er hat mi eing´sperrt. Holen´S die Polizei!“
In dem Haus im Großraum von Purkersdorf war es zuvor zu einem Streit zwischen den Eheleuten gekommen, bei dem der 24-Jährige seine Frau auch so fest umklammerte, dass er ihr dabei Hämatome zugefügt habe. Am Landesgericht St. Pölten behauptete er schließlich, dass er nur kurz weg wollte, damit sich die Situation entschärfe. Er sei etwa gleichzeitig nach ungefähr 20 Minuten mit den Beamten vor seinem Haus eingetroffen. Das Handy seiner Frau, die mittlerweile getrennt von ihm lebt, habe er mitgenommen, damit sie nicht Leute anruft, die sich dann einmischten.
Der St. Pöltner Richter wertete das Einsperren nicht als Freiheitsentziehung. Es sei ja kein Kellerloch gewesen und kurze Zeit in einer 50 Quadratmeter-Wohnung könne man höchstens als Nötigung betrachten. Er verurteilte den Beschuldigten wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und verlängerte die Probezeit einer Vorstrafe auf fünf Jahre (nicht rechtskräftig). „Jetzt sollten Sie nicht mehr rückfällig werden“, gab er dem 24-Jährigen warnend mit auf den Weg.
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